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297/2001
Stand: 12.11.2001
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Union will Sozialversicherungsfreiheit für Au-Pairs

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Für Au-Pair-Kräfte, die ein Taschengeld in Höhe von monatlich bis zu 400 DM bekommen, soll grundsätzlich Sozialversicherungsfreiheit bestehen. Dieses Anliegen trägt die CDU/CDU in einem Antrag (14/7288) vor. Die Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit soll ein ausreichender Sprachkurs in deutscher Sprache sein. Die Parlamentarier argumentieren, neben dem Kennenlernen der deutschen Kultur und des gesellschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik seien deutsche Sprachkenntnisse ein wichtiger Aspekt von Au-Pair-Aufenthalten. Die Au-Pair-Kräfte brächten den Gasteltern eine Erleichterung bei der Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten. In den vergangenen Monaten habe aber die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Au-Pair-Verhältnissen zu erheblichen Unsicherheiten bei den Gasteltern in Deutschland geführt. Nach Auffassung der Spitzenorganisation der Sozialversicherung könne die Frage, ob eine Au-Pair-Kraft eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, nur im Einzelfall beantwortet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_297/12
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