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302/2001
Stand: 14.11.2001
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Neuregelung des Naturschutzes ohne Zustimmung von CDU/CSU und FDP

Umweltausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Der Umweltausschuss hat am Mittwochvormittag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung (14/6878) und der Koalition (14/6378) zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (BNatschNeuregG) in der Ausschussfassung angenommen. CDU/CSU und FDP stimmten dagegen. Die PDS enthielt sich der Stimme. Mit ihrer Ablehnung unterstrich die Union ihre bereits in einer Entschließung dargelegte Haltung, eine Forderung nach bundesweit flächendeckender kommunaler Landschaftsplanung und einer Ausweitung des Umweltmonitorings führe zu mehr Verwaltungsaufwand und höheren Kosten und binde Personal und Geld, dass für praktische Naturschutzmaßnahmen vor Ort besser eingesetzt werden könne. Neben einer stärkeren Verbürokratisierung ergebe sich damit eine doppelte Zuständigkeit von Behörden. Dies führe zu erheblichen Unsicherheiten bei der Infrastrukturentwicklung des ländlichen Raumes. Die FDP erklärte, bei ursprünglich gleichen Intentionen in Richtung eines Umweltgesetzbuches und eines Kooperationsmodells mit den Beteiligten werde mit dem vorliegenden Regierungsentwurf der bestehende Vertragsnaturschutz zugunsten eines Verordnungsrechtes zurückgestuft.

Den Vorwurf der Liberalen, die Entwürfe von Regierung und Koalition hätten bei gleichem Wortlaut unterschiedliche Begründungen, wies der Ausschussvorsitzende Christoph Matschie (SPD) unter Zitierung des Regierungsentwurfs zurück. Zur Kritik der Opposition an der kurzfristigen Überstellung zahlreicher Detailänderungsanträge der Koalition im Sinne redaktioneller und rechtlicher Klärung wurde darauf verwiesen, auch zu früheren Zeiten habe es im Interesse von Detailverbesserungen die Notwendigkeit eiliger Vorlagen gegeben. Entschieden zurückgewiesen wurde von Bündnis 90/Die Grünen der Vorwurf mangelnder Konsensbereitschaft und kurzfristigen Handelns. So habe man seit über zwei Jahren mit allen beteiligten Verbänden Gespräche geführt. Das Naturschutzgesetz sei seit 16 Jahren nicht "angegangen" worden und lange überfällig. Vor allem in der Sache gehe es darum, dass etwa zwei Drittel aller deutschen Biotope und über 40 Prozent der Pflanzenwelt in ihrem Bestand gefährdet und insgesamt 25 Prozent an Landfläche bereits verloren gegangen sei. Dabei habe sich auch gezeigt, dass gerade die von Union und FDP angeführte Grundlage der guten fachlichen Praxis "aus naturschutzrechtlicher Sicht endlich neu definiert werden musste". Die SPD erläuterte, insbesondere nach der Anhörung sei es zu einer Vielzahl von Änderungsanträgen im Detail gekommen, die die Gesetzesvorlage insgesamt verbessert hätten. So habe man unter anderem bei der Eingriffsregelung die Vorstellung des Bundesrates übernommen und bei Verbandsklage eine größere Konkretisierung herbeigeführt.

Die PDS befand, die Initiative von Regierung und Koalition habe unter Berücksichtigung einiger Änderungsanträge zu leichten, aber nicht zufriedenstellenden Verbesserungen geführt. Der eigene Gesetzentwurf der PDS zum Naturschutz (14/5766) wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Keine Zustimmung fanden auch die Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP. Sie wurden jeweils gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der PDS abgewiesen. Mit der gleichen Konstellation angenommen wurden die Gesetzentwürfe der Regierung und der Koalition in der durch die vorgelegten Änderungsanträge der Koalition neuen Fassung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_302/04
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