Änderungen des Eutelsat-Übereinkommens zustimmen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/7544) vorgelegt, der darauf abzielt, Änderungen des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "Eutelsat" vom Mai 1999 in deutsches Recht umzusetzen. Gegenstand von Eutelsat sei die Errichtung und der Betrieb eines Satellitensystems unter anderem für Telefondienste, Datenübertragung, Rundfunk, Fernsehen und interaktive, breitbandige Internetdienstleistungen. Eutelsat betreibe derzeit 19 Satelliten zur Versorgung von Europa, Afrika und weiten Teilen Asiens, heißt es in dem Entwurf. Die Vertragsstaaten der Regierungsorganisation "Eutelsat" haben den Angaben zufolge das Gründungsabkommen weitgehend geändert. Alle Aufgaben, die das Satellitensystem und die damit verbundenen Vermögenswerte betreffen, seien auf das neu gegründete privatrechtliche Unternehmen "Eutelsat S.A." übertragen worden. Ziel seien ein verstärkter Wettbewerb, niedrigere Preise und ein besseres Dienstleistungsangebot für die Endverbraucher. Aufgabe der Regierungsorganisation "Eutelsat" sei es künftig nur noch, im Zuge der Aufsicht über das privatrechtliche Unternehmen dafür zu sorgen, dass einige gemeinwohlorientierte Grundsätze gewährleistet werden.