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321/2001
Stand: 10.12.2001
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Mieten der Wohngeldempfänger im Westen stiegen 1991 bis 1998 um 36 Prozent

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) In der Zeit von1991 bis 1998 sind die Mieten der Wohngeldempfänger in den alten Bundesländern um durchschnittlich 36 Prozent gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesergierung (14/7716) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/7410) hervor. Da in diesem Zeitraum die Höchstbeträge für Miete und Belastung nach dem Wohngeldgesetz nicht angehoben wurden, würden sie auch zunehmend den Wohnungsmarktverhältnissen nicht mehr gerecht, so die Regierung. Dieser Effekt sei bei den Empfängern des pauschalierten Wohngelds nicht in gleichem Umfang eingetreten, weil nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht für diese Gruppe die Höchstbeträge des Wohngeldgesetzes nicht maßgeblich gewesen seien. Die Überschreitungsquote beziehe sich vielmehr auf solche Fälle, in denen das Sozialamt die tatsächliche Miete nur teilweise als Unterkunftskosten anerkannt habe. Rund 76 Prozente der Haushalte mit Tabellenwohngeld, bei denen die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe anerkannt werden, hätten 1999 in den alten Ländern die Höchstbeträge für Miete und Belastung überschritten. Bei rund 24 Prozent der Haushalte mit pauschaliertem Wohngeld habe das Sozialamt die Miete nur teilweise als Unterkunftskosten anerkannt.

Die Regierung teilt mit, dass die Angemessenheit der Mieten in ihren Berichten über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien einerseits nach dem Einzelfall, vor allem nach der Zahl der Familienmitglieder, ihrem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, sowie andererseits nach der Zahl der vorhandenen Räume, dem örtlichen Mietenniveau und den Möglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt beurteilt würden. Vor diesem Hintergrund würden bei der Berechnung des Existenzminimums die tatsächlichen Mieten von Tabellenwohngeldempfängern berücksichtigt. Die Steigerung der Bruttokaltmieten des Mietenindex habe 1998 bei 1,6 Prozent gelegen und sei 1999 auf 1,1 Prozent gesunken. Da die Entwicklung der Mieten der Wohngeldempfänger in der Regel etwas steiler verlaufe als im Durchschnitt des Gesamtmarkts, habe sie eine Steigerungsrate von zwei Prozent für den Zeitraum 1999 bis 2001 als wahrscheinlich erachtet, teilt die Regierung mit. Der vierte Regierungsbericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2003 soll dem Bundestag noch in diesem Jahr zugeleitet werden, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_321/02
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