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323/2001
Stand: 12.12.2001
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Einzahlungen für globale Aidsbekämpfung sollen erst Anfang 2002 erfolgen

/Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Einzahlungen in den "Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria" (Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria - GFATM) werden erst erfolgen, wenn Struktur und Modalitäten des GFATM durch eine internationale Arbeitsgruppe festgelegt sind. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/7721) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/7516). Danach werden die Grundlagen für Arbeitsweise und Strukturen der GFATM von einer Arbeitsgruppe (Transitional Working Group/TWG) erarbeitet, die sich aus 40 Vertretern von 15 Geberländern, 12 Entwicklungsländern, 5 internationalen Organisationen und 5 Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsvertretern zusammensetzt. Der Vorsitzende der TWG wird vom Generalsekretär der Vereinten Nationen berufen.

Die Übersicht über Beitragsankündigungen zum GFATM vom 13. November 2001 weist aus, dass die Vereinigten Staaten von Amerika mit Datum vom 11. Mai 2001 insgesamt 200 Millionen Dollar und mit Datum vom 24. Juli 2001 weitere 100 Millionen Dollar in Aussicht gestellt haben. Jeweils 200 Millionen Dollar wollen Italien, Japan und Großbritannien zahlen. Deutschlands Beitrag soll 139 Millionen Dollar umfassen, gefolgt von der Europäischen Union mit 109 Millionen und Kanada mit 100 Millionen Dollar. Als größte private Spende wurden von der Bill and Melinda Gates Stiftung ebenfalls 100 Millionen Dollar zugesagt. 100.000 Dollar will General-Sekretär Kofi Annan aus seinen Einkünften im Zusammenhang mit der Philadelphia-Liberty-Medaille spenden - ebensoviel, wie das Internationale Olympische Komitee. Die angekündigten Beiträge von Privatleuten und juristischen Personen belaufen sich mit Stand vom 21. November auf 183.076 Dollar, die Beiträge juristischer Personen werden mit 1.095 Dollar und die Beiträge wohltätiger Organisationen und Stiftungen mit 1.350 Dollar angegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_323/02
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