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335/2001
Stand: 21.12.2001
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"Keine Überlegungen zur besonderen Überprüfung von Unfallautos"

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) In der Bundesregierung gibt es derzeit keine Überlegungen, besondere Regelungen zur Überprüfung von Fahrzeugen einzuführen, die durch einen Unfall schwer beschädigt wurden. Ein Forschungsprojekt zu diesem Thema sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine geeignete statistische Datenbasis darüber gibt, wie viele Unfälle auf die nicht fachgerechte Reparatur von Unfallwagen zurückzuführen seien. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/7868) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/7631) hervor. Damit sei es auch nicht möglich, Aussagen zum Gefährdungspotenzial von Unfallwagen zu machen. Vor diesem Hintergrund ließen sich zusätzliche, für die Betroffenen teure Regelungen zur Überprüfung derartiger Fahrzeuge nicht rechtfertigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_335/03
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