Bund trägt 72 Prozent der Alterssicherung der Landwirte
Berlin: (hib/RAB) Der Bund hat im Jahr 2000 etwa 72 Prozent der Ausgaben der Alterssicherung der Landwirte (AdL) finanziert. Insgesamt betrug der Bundeszuschuss rund 4,2 Milliarden DM, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/7798). Da die Zahl der beitragspflichtigen Versicherten in den letzten Jahren stets gesunken sei, seien auch die Betragseinnahmen zurückgegangen und hätten im Jahr 2000 rund 1,6 Milliarden DM betragen. Zum Stichtag 30. Juni letzten Jahres seien nur noch rund 371.000 Personen versichert gewesen, 25 Prozent weniger als 1996. Nach Angaben der Regierung ist dies zum einen auf die anhaltenden strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft zurückzuführen und gleichzeitig mache die AdL zunehmend vom Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch. Die Zahl der von der Versicherungspflicht befreiten Personen habe im gleichen Zeitraum um 26 Prozent zugenommen. Der Grund liege darin, dass immer mehr Landwirte ihrer Tätigkeit im Nebenerwerb nachgingen. Dagegen ist die Zahl der ausgezahlten Renten seit 1996 um fünf Prozent auf etwa 582.000 gestiegen, heißt es in der Unterrichtung weiter. Die durchschnittliche Höhe der monatlichen Regelaltersrenten habe zum 30. Juni 2001 für Unternehmer 929 DM und für Ehegatten 407 DM betragen. Nach Angaben der Regierung betrug der Beitrag für die AdL für das Kalenderjahr 2001 in den alten Bundesländern monatlich 346 DM und in Ostdeutschland 290 DM.