Änderungen beim Weltpostverein in deutsches Recht umsetzen
Berlin: (hib/) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 15. September 1999 (14/7977) vorgelegt. Wie es darin heißt, ist beim 22. Weltpostkongress in Peking im September 1999 die Satzung des Weltpostvereins durch ein "sechstes Zusatzprotokoll" geändert worden. Außerdem seien die Verträge des Weltpostvereins revidiert und neu beschlossen worden. Unter anderem seien dabei Haushaltsobergrenzen für die künftigen Ausgaben bis 2004 festgelegt worden. Unterzeichnet wurde den Angaben zufolge auch ein Weltpostvertrag, in dem sich die Mitgliedsländer dazu verpflichten, allen Kunden Zugang zu einem Postuniversaldienst zu ermöglichen, der in einem guten Basisangebot an Postdiensten besteht, die an jedem Punkt ihres Gebietes zu erschwinglichen Preisen jederzeit bereitgestellt werden. Die Höhe der Endvergütungen richte sich danach, ob es sich um Postverkehr zwischen Industrieländern, von Entwicklungsländern nach Industrieländern, von Industrieländern nach Entwicklungsländern oder zwischen Entwicklungsländern handele. Schließlich seien in einem neuen Postzahlungsdienste-Übereinkommen die Bestimmungen des bisherigen Postanweisungsübereinkommens, des Postgiroübereinkommens und des Postnachnahmeübereinkommens zusammengefasst worden.