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019/2002
Stand: 24.01.2002
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Genehmigung der Fusion Lufthansa/Eurowings in der Kritik

Ausschuss für Tourismus/

Berlin: (hib/VOM) Die Genehmigung des Zusammenschlusses der beiden Luftfahrtunternehmen Lufthansa und Eurowings durch das Bundeskartellamt hat die CDU/CSU-Fraktion am Mittwochnachmittag im Tourismusausschuss kritisiert. Im Beisein von Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte die Fraktion, es sei nicht nachvollziehbar, wenn Böge eine Reihe von Gründen gegen die Fusion nenne und der Zusammenschluss dann doch genehmigt werde. Eurowings sei als ungeliebter Wettbewerber "geschluckt" worden. Die vom Kartellamt geforderte Übernahme einiger innerdeutschen Flüge durch die Fluggesellschaft European Air Express bedeute keine Konkurrenz für den Konzern, so die Union. Sie verwies darauf, dass der Flug von Saarbrücken nach Berlin doppelt so teuer sei wie von Frankfurt am Main nach New York. Man befinde sich in einem gigantischen Konzentrationsprozess.

Auch die SPD wies darauf hin, dass die Carrier im innerdeutschen Flugverkehr an einer Hand abzuzählen seien. Ein Problem seien die Slots (Landerechte) in Frankfurt am Main. Wenn kleine Gesellschaften überhaupt zum Zuge kämen, dann zu nicht attraktiven Zeiten. Daher könnten sie nicht konkurrenzfähig sein. Wer sich nicht verdrängen lasse, werde von der Lufthansa aufgekauft. Bündnis 90/Die Grünen riefen die Kartellbehörde auf, wachsam zu sein, wenn große Gesellschaften kleinere Wettbewerber durch richterliche Urteile vom Markt zu verdrängen versuchten. Böge räumte ein, dass man gegen die Fusion ernsthafte Bedenken geäußert habe. Eurowings habe sich auf einigen innerdeutschen Strecken zu einem Lufthansa-Konkurrenten entwickelt. Die Vorschläge der Beteiligten seien kritisch geprüft und die Fusion mit Auflagen genehmigt worden. European Air Express übernehme einen Teil der von Eurowings geflogenen Strecken und plane einen Ausbau seines innerdeutschen Streckennetzes.

Kritik übten die Abgeordneten darüber hinaus an mangelnden Umbuchungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Fluggesellschaften. Diese könnten nicht gezwungen werden, sich über Umbuchungen zu einigen, so der Chef des Kartellamts. Es sei zweifelhaft, ob seine Behörde hier eine Einwirkungsmöglichkeit hätte. Dem hielt die Union entgegen, zu einer Einigung unter den Anbietern komme es deshalb nicht, weil der Wettbewerb nicht funktioniere. Böge sagte, dass Umbuchungen bei bestimmten, teuren Tarifen kein Problem seien. Gegen eine Preisflexibilisierung sei schlecht anzugehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_019/02
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