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023/2002
Stand: 25.01.2002
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Länderkammer will Anspruchszeiten auf Arbeitslosengeld verlängern

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Frist für das Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld soll von derzeit vier Jahren um Zeiten der Kindererziehung der Kinder bis zum dritten Lebensjahr des Kindes verlängert werden. Dafür tritt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (14/8011) ein. Weiter heißt es, in der Arbeitslosenhilfe solle die bestehende Regelung zur Verlängerung der einjährigen Erlöschungszeit um Zeiten der Kindererziehung um zwei Jahre auf künftig drei Jahre je Kind erweitert und um neue Tatbestände ergänzt werden. In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung dazu, aus ihrer Sicht sei die Initiative aus sozialpolitischen, versicherungsrechtlichen und finanziellen Gründen abzulehnen. Eine Verlängerung der Erlöschungsfrist des Arbeitslosengeldes ließe sich nicht auf den Sachverhalt der Kindererziehung beschränken, heißt es zur Begründung. Sie müsste aus sozialpolitischen und Gleichbehandlungsgründen eine Reihe anderer, anerkennungswerter Tatbestände oder Härtefälle umfassen. Es widerspräche jedoch dem Versicherungsprinzip, die Erlöschungsfrist generell zu erweitern, ohne entsprechende Beitragszahlungen vorauszusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_023/04
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