hib-Meldung
036/2002
Stand: 12.02.2002
Zu Krankenkassenbeiträgen von Rentnern Stellung nehmen
14/8156). Die Karlsruher Richter
hätten eine 1992 eingeführte Regelung, mit der ab 1994
der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner eingeschränkt
wurde, für verfassungswidrig erklärt und ihre Abschaffung
bis Ende März 2002 angemahnt. Das Gericht habe dem Gesetzgeber
die Option eingeräumt, entweder auch die zusätzlichen
Einkünfte von nicht versicherten Rentnern bei der
Beitragsbemessung heranzuziehen oder den Zugang zur
kostengünstigen Krankenversicherung der Rentner auch für
jene Rentner zu ermöglichen, deren Versicherungsleben
hauptsächlich durch die gesetzliche Krankenversicherung
geprägt gewesen sei. Die Regierung soll nun erläutern,
warum sie erst fast zwei Jahre nach Verkündung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf
sieht. Außerdem soll sie erklären, ob sie im Falle eines
Verbleibens im Amt alle Rentner mit sämtlichen Einkünften
zur Beitragsbemessung heranziehen will. Weiter geht es den
Parlamentariern darum, wie viele Rentner durch den Beschluss des
Verfassungsgerichts zur Gleichbehandlung von freiwillig
versicherten Rentnern betroffen sind.
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll zur Umsetzung eines
Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom März 2000 zum Thema
Krankenversicherung der Rentner Stellung nehmen. Dies fordert die
CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_036/01