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042/2002
Stand: 20.02.2002
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Neue Gesetze sollen mehr junge Menschen für Freiwilligendienste motivieren

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Anhörung)/

Berlin: (hib/STT) Mehr junge Menschen sollen motiviert werden ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr zu absolvieren. Welche Maßnahmen und Gesetzesänderungen dabei Erfolg haben könnten, darüber berät der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer Anhörung am Mittwochvormittag. Grundlage hierfür sind Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/7485) und des Bundesrates (14/5120) sowie ein Antrag der FDP (14/7811). Neue Gruppen könnten durch eine Senkung des Mindestalters zur Teilnahme an freiwilligen Diensten erreicht werden, so Günter Gerstberger von der Robert-Bosch-Stiftung in seiner schriftlichen Stellungnahme. Besonders Haupt- und Realschüler könnten direkt nach dem Schulabschluss einen freiwilligen Dienst absolvieren und ihn als berufliche Orientierung nützen. Auch durch die Erweiterung der Einsatzfelder könnten mehr junge Menschen angesprochen werden. Wichtig sei die Ansprache und Information größerer Gruppen, etwa durch eine Werbekampagne oder Veranstaltungen an Schulen. Die Möglichkeit ein freiwilliges soziales Jahr anstelle des Zivildienstes anzutreten werde zwar generell begrüßt, zeige aber auch Nachteile, meint Rudolf Schmidt von der Deutschen Sportjugend. So werde die Kostenübernahme für männliche Zivildienstleistende sicherlich zu einer Benachteiligung von weiblichen Bewerberinnen führen.

Die Ausweitung der Förderung des Freiwilligendienstes auf das nicht-europäische Ausland sei zwar begrüßenswert, aber nicht ausreichend, erklärt Christian Staffa von der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. Die meisten im Ausland Tätigen müssten gesetzlich ungeregelt arbeiten und würden auch bei einer Novellierung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres nicht in deren Rahmen fallen. Die deutsche Sozialversicherungspflicht für im Ausland tätige Freiwillige hält er für ein bürokratisches Hindernis. Es sei fraglich, ob die ausländischen Träger gewillt oder überhaupt finanziell dazu in der Lage sind, die hohen Kosten dafür zu übernehmen. Professor Heinz-Dietrich Steinmeyer, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster widerspricht dem. Seiner Ansicht nach wird eine Visa- und Arbeitserlaubniserteilung leichter, wenn der Auslandsaufenthalt durch den deutschen Sozialversicherungsschutz abgesichert ist. Ein weiteres Problem sieht Ricarda Dill vom Rat der Evangelischen Kirchen Deutschlands darin, den Auslandsaufenthalt auf zwölf Monate zu befristen. Dieser Zeitraum sei für eine Orientierung in einem fremden Sprach- und Kulturraum zu wenig. Faktisch werde der Zeitraum sogar noch weiter verkürzt, da verpflichtende Bildungsmaßnahmen und Sprachkurse in Deutschland stattfinden müssten. Jürgen Gohde, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, hat gegen eine zeitliche Flexibilisierung der Dienstdauer Bedenken. Eine Ableistung in unterschiedlich langen Blöcken würde den Prozesscharakter des Dienstes stören und es käme zu einem Qualitätsverlust hinsichtlich der geleisteten Arbeit. Auch würden die Kosten der Träger durch einen größeren Verwaltungsaufwand steigen, so Gohde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_042/05
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