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047/2002
Stand: 21.02.2002
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"Gesundheitspass soll Kenntnisse über Gesundheitsstand verbessern"

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Der von der Bundesregierung anvisierte Gesundheitspass soll den Kenntnisstand der Patienten über ihren Gesundheitszustand verbessern. Die Patienten sollen die Möglichkeit erhalten, die von dem Pass gespeicherten Daten auszudrucken, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (14/8255) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/8165). Außerdem gehe es darum, die Qualität der medizinischen Behandlung insbesondere mit Blick auf die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Auch ist es nach Überzeugung der Bundesregierung durch den Gesundheitspass möglich, Neben- und Wechselwirkungen zu verringern, die Qualität der medizinischen Behandlung durch mehr Informationen der Ärzte zu verbessern und die Informationen der Ärzte bei einem Arztwechsel zu erleichtern. Nach dem Stand der derzeitigen Überlegungen sei nicht vorgesehen, die Patienten auf die Nutzung des Gesundheitspasses zu verpflichten. Die Erfahrungen mit Gesundheitspässen in Papierform hätten aber gezeigt, dass Patienten auf Grund der genannten Vorteile eine große Bereitschaft hätten, an den Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer eigenen Gesundheit mitzuwirken.

Laut Antwort ist vorgesehen, noch in diesem Jahr Modellprojekte zum Gesundheitspass zu starten. Es sei aber nach Auswertung der Modellversuche frühestens in der nächsten Legislaturperiode möglich, den Pass einzuführen. Momentan habe eine Arbeitsgruppe "Gesundheitspass" im Bundesgesundheitsministerium die Aufgabe, ein Eckpunktepapier zu erarbeiten. Zu diesem Zwecke habe es bereits eine Reihe von Gesprächen mit Experten und Verbandsvertretern gegeben. Das Konzept sehe im Wesentlichen vor, wichtige Gesundheits- und Notfalldaten von Patienten sowie verordnete Arzneimittel und Selbstmedikation zu erfassen. Auch soll er Hinweise auf bereits erfolgte Untersuchungen enthalten. Die technischen Voraussetzungen sollen geschaffen werden, um die Daten der bisherigen Krankenversicherungskarte in eine multifunktionale Mikroprozessorkarte zu integrieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_047/03
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