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056/2002
Stand: 28.02.2002
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Zahl der Genehmigungen von Einfamilienhäusern deutlich zurückgegangen

/Verkehr und Bauwesen/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Die Zahl der Genehmigungen von Einfamilienhäusern ist deutlich zurückgegangen. Während im früheren Bundesgebiet im ersten Halbjahr 2000 noch 66.278 Einfamilienhäuser (Zahl der Wohnungen) genehmigt wurden, waren es im gleichen Zeitraum 2001 nur 56.275. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/8297) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (14/7142) hervor. Im neuen Bundesgebiet ist die gleiche Zahl von 17.523 auf 13.447 zurückgegangen. Zu den Gründen für diesen Rückgang zählt die Regierung niedrige Zinsen der Jahre 1998 und 1999, die einen Vorzieheffekt ausgelöst hätten. Auch die seit 1996 gewährte Eigenheimzulage habe insbesondere bei "Schwellenhaushalten" eine zusätzliche Eigentumsnachfrage mobilisiert. Die vor dem Hintergrund entspannter Wohnungsmärkte anhaltend niedrigen Mieten minderten generell das Eigentumsinteresse. Nach Überzeugung der Bundesregierung haben die hohen Fertigstellungsergebnisse von 1999/2000 über ein hohes Angebot eine so starke Marktentspannung bewirkt, dass eine kurzfristige Unterschreitung des prognostizierten mehrjährigen Durchschnitts keine Belastung des Wohnungsmarktes bedeute. Infolge niedriger Zinsen, gesunkener Baukosten und teilweise gesunkener Bodenpreise seien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen günstiger geworden.

In den alten Bundesländern mehrten sich die Hinweise auf eine Trendwende bei den Neuvertragsmieten, die in einigen Ballungszentren wieder kräftige Zuwachsraten aufweisen würden. Bei Knappheiten auf regionalen Wohnungsmärkten sei mit einem wiedereinsetzenden Aufschwung der Wohnungsbaukonjunktur zu rechnen. Die Regierung erklärt, die Wohneigentumsbildung und ihre Förderung habe für sie einen hohen Stellenwert. Da 60 Prozent der 60jährigen über schuldenfreies Wohneigentum verfügten, habe Wohneigentum große Bedeutung für die Altersversorgung. Dies sei mit der Aufnahme des so genannten "Zwischenentnahmemodells" in das Altersvermögensgesetz unterstrichen worden. Damit sei es gelungen, den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums voll mit dem Aufbau der privaten Altersvorsorge zu verbinden. Weiter heißt es, die neu eingeführte Kinderkomponente bei der Eigenheimzulage sorge dafür, dass Familien mit drei Kindern durch diese Neugestaltung der Einkommensgrenzen stärker gefördert würden als zuvor. Der Rückgang der Baugenehmigungszahlen sei nicht auf die Umgestaltung der Einkommensgrenzen zurückzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_056/05
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