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072/2002
Stand: 18.03.2002
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Neuausrichtung des Informationsinstrumentariums bei Agrarerzeugnissen

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung bestimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Stelle bei der Neuausrichtung der gemeinschaftlichen Informations- und Absatzfördermaßnahmen für Agrarerzeugnisse. Dies erklärt sie in einem Gesetzentwurf (14/8526). Die Bundesantstalt soll die im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Prüfungen gewährleisten. Mit dem Vorhaben eines so genannte "Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz" möchte der Bund Verordnungen des EU-Rates über Informations- und Absatzfördermaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt umsetzen. Laut Entwurf sollen auch Duldungs- und Mitwirkungspflichten auf Seiten des Begünstigten festgelegt werden. Außerdem seien Ermächtigungen durch das Verbraucherschutzministerium zum Erlass von Rechtsordnungen zu ermöglichen. Zur Begründung einer bundesgesetzlichen Regelung heißt es, die sektorübergreifende Neuausrichtung, die die bisherigen sektorspezifischen gemeinschaftlichen Absatzförderungsregelungen ersetzt, erfordere eine zuständige innerstaatliche Stelle.

In ihrer Stellungnahme verlangt die Länderkammer von der Bundesregierung, dass sie bei EU-Kommissionen und Rat geeignete Initiativen ergreift, um ein erweitertes Rahmenrecht zur Zulassung regionaler, kombinierter Qualitäts- und Herkunftszeichen zu schaffen. Aus ihrer Sicht lässt das Gemeinschaftsrecht mehr Spielraum für nationale oder regionale Programme, die dem Verbraucher gleichzeitig die kontrollierte Qualität und Herkunft des nachgefragten Erzeugnisses garantierten. Diese Forderung berührt nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nicht den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_072/05
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