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073/2002
Stand: 19.03.2002
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"Sozialbindung des Eigentums" in der Beschäftigungspolitik beachten

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die PDS-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Sozialbindung des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes in "beschäftigungspolitischer Verantwortung" umzusetzen. In einem Antrag (14/8552) heißt es, dazu müssten Rechte der Arbeitnehmervertretungen in den Unternehmen gestärkt werden. Durch einen progressiven Körperschaftssteuertarif könnten die Unternehmen stärker nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Bei Unternehmensentscheidungen, die Entlassungen oder einen relevanten Stellenabbau zur Folge haben, sei zu gewährleisten, dass die beschäftigungspolitische Verantwortung der Unternehmenseigner bereits bei der innerbetrieblichen Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt wird. Empfohlen wird, die Anzeigepflicht von Entlassungen nach dem Kündigungsschutzgesetz für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten so zu erweitern, dass der Anzeige eine Untersuchung der regionalen oder branchenspezifischen Arbeitsmarktfolgen beizufügen ist. Um den Arbeitsämtern die Beschäftigungssicherung zu ermöglichen, sei diese Anzeigepflicht auch auf Unternehmensentscheidungen auszudehnen, die einen Abbau von Beschäftigten zur Folge haben, ohne dass es dabei zu betriebsbedingten Kündigungen kommt.

Das Initiativrecht des Betriebsrats für wirtschaftliche Vorschläge zur Beschäftigungssicherung nach dem Betriebsverfassungsgesetz will die PDS zu einem Mitbestimmungsrecht ausbauen. Dem Betriebsrat solle das Recht eingeräumt werden, wirtschaftliche Alternativvorschläge einschließlich einer eigenen Studie zu den regionalen Arbeitsmarktfolgen zu unterbreiten, dazu Sachverständige hinzuziehen und bei einem anhaltenden Dissens ein Schlichtungsverfahren unter Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit oder der zuständigen Arbeitsämter einzuleiten. Die Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen sei durch eine erweiterte Anzeigepflicht an verbindliche Mindestbedingungen zu koppeln. Dazu gehöre der Nachweis, dass die Entlassung wirtschaftlich notwendig ist, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Den Arbeitsämtern wollen die Abgeordneten das Recht zubilligen, bei Entlassungen mit schwerwiegenden Folgen für die Beschäftigungsentwicklung in Kommune oder Region einen Runden Tisch zur Beschäftigungssicherung einzuberufen, an dem die Betriebsparteien, die Wirtschaftsverbände und politische Mandatsträger sich beteiligen, um über geeignete Maßnahmen zu beraten. Bei Betrieben mit mindestens 500 Arbeitnehmern will die Fraktion sicherstellen, dass sie sich an der Finanzierung der präventiven Arbeitsmarktpolitik in Anlehnung an das Job-AQTIV-Gesetz beteiligen.

Zur Begründung heißt es unter anderem, durch die Politik der Bundesregierung würden Konzerne mehrfach aus ihrer Verantwortung entlassen, weil sie sich nicht mehr an den Sozialkosten der Gesellschaft beteiligten und weil sie ihrer direkten beschäftigungspolitischen Verantwortung immer weniger nachkommen müssten. Die Entwicklung verdeutliche auch, dass die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes Beschäftigte nicht ausreichend dagegen geschützt habe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_073/09
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