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083/2002
Stand: 28.03.2002
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Bundesbeauftragten für Rüstungskonversion ernennen

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Ein Bundesbeauftragter für Rüstungskonversion soll ernannt werden, um die Koordination dieser Aufgaben zwischen Bund, Länder und Gemeinden vorzunehmen. Dafür spricht sich die PDS in einem Antrag (14/8657) aus. Von Konversionsproblemen betroffene Städte und Gemeinden hätten nachdrücklich einen Ansprechpartner der Regierung gefordert. Dieses Amt solle die Keimzelle eines künftig zu schaffenden Amtes für Abrüstung und Rüstungskonversion bilden, so die Fraktion weiter. Die gegenwärtige Ressortvereinbarung zwischen Verteidigungs- und Finanzminister, wonach 80 Prozent der Erlöse aus Liegenschaftsverkäufen dem Verteidigungsministerium für militärische Beschaffung zufließen, solle aufgehoben werden. Stattdessen sollen die Liegenschaften des Bundes in aller Regel den Städten und Gemeinden unentgeltlich überlassen werden.

Die Parlamentarier argumentieren, Länder, Städte und Gemeinden stünden gegenwärtig zahlreichen ungelösten Problemen gegenüber. Dazu gehörten Rüstungsaltlasten als Hinterlassenschaft des Weltkrieges, insbesondere in Ostdeutschland stark von der Bundeswehrreform betroffene Regionen und die Freigabe von Liegenschaften. Konversion könne durchaus eine Chance für die Entwicklung der Regionen bieten, wenn der Umwandlungsprozess zielgerichtet und vorausschauend gestaltet werde. Dafür sei es nötig, das Zusammenwirken von Bund, Länder und Gemeinden zu koordinieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_083/04
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