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093/2002
Stand: 11.04.2002
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Spenden der Biciste-Liste können Namen zugeordnet werden

1. Untersuchungsausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Den anonymisierten Spenden, die der frühere Schatzmeister des SPD-Unterbezirks Köln, Manfred Biciste, verbucht hat, konnten nach Überprüfung der Buchhaltung Spendernamen zugeordnet werden. Dies sagte der Oberhausener Wirtschaftsprüfer Dieter G. Menger am Donnerstagvormittag als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss "Parteispenden" aus. Menger berichtete, er sei Anfang März vom Unterbezirk Köln beauftragt worden, die Ordnungsmäßigkeit der Spendenpraxis in den Jahren 1994 bis 1999 zu prüfen. Einen vorläufigen Bericht habe er am 14. März unter anderem an SPD-Schatzmeisterin Ingrid Wettig-Danielmeier und am 20. März an den Unterbezirksvorsitzenden Jochen Ott geschickt. Ein Teil der Spenden sei in die Kasse des Unterbezirks, ein größerer Teil auf ein Konto bei der Stadtsparkasse Köln eingezahlt worden. 1994 bis 1998 seien 343.500 DM und 1999 79.000 DM verbucht worden, wobei keine Einzelspende den Betrag von 6.000 DM überschritten habe. Bei diesen Summen sei eine namentliche Zuordnung möglich gewesen. Nicht in der Liste aufgeführt gewesen seien weitere Summen von 34.000 DM und rund 55.000 DM, so dass sich die festgestellten Spenden auf insgesamt etwa 511.500 DM beliefen, so Menger. Die in den Medien genannte Summe von 823.000 DM könne er weder belegen noch bestreiten, sagte der Zeuge.

An die Spender der anonymisierten Liste sind Menger zufolge 42 Spendenquittungen ausgestellt worden. Er könne aber nicht sagen, ob alle vorliegenden Spendenquittungen den Spendern tatsächlich übergeben wurden. Wer die Spende tatsächlich aus eigenem Vermögen geleistet habe und wer nicht, sei anhand der Buchhaltungsunterlagen nicht zu erkennen, betonte Menger. Auf den Einzahlungsbelegen bei der Stadtsparkasse sei in vielen Fällen dieselbe Unterschrift gewesen. Denkbar sei, dass die Spender ihre Beträge zum Unterbezirk gebracht hätten und sie von dort auf das Konto eingezahlt worden seien. Anhaltspunkte für eine persönliche Bereicherung habe er nicht erkennen können. Die Kassenführung habe einer ordnungsgemäßen Buchführung nicht immer entsprochen, sagte Menger. So habe es zum Teil keine zeitnahe Verbuchung gegeben, und die tatsächlichen Buchungen seien nicht chronologisch vorgenommen worden. Die Spenden juristischer Personen bezifferte Menger für den Zeitraum 1994 bis 1999 auf 251.400 DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_093/01
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