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097/2002
Stand: 16.04.2002
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Zulassungsverfahren im Pflanzenschutz wird nicht verlängert

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung tritt Befürchtungen entgegen, dass mit der im Gesetzentwurf zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit vorgesehenen Neukonzeption der Pflanzenschutzmittelzulassung die Dauer des Zulassungsverfahrens verlängert wird oder mit höheren Kosten bei der Zulassung zu rechnen ist. Dies geht aus ihrer Antwort (14/8744) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/8656) hervor. Die Zahl der Behörden, die ihr Einvernehmen erklären müssen, werde durch den Gesetzentwurf von derzeit zwei auf künftig nur noch eine verringert, so die Regierung. Daher seien Verzögerungen nicht zu erwarten. Zwei weitere Behörden würden über eine "Benehmensregelung" in das Zulassungsverfahren eingebunden. Zulassungsbehörde für Stoffe und Produkte sei künftig allein das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das die fachliche Gesamtverantwortung habe. Wie es in der Antwort weiter heißt, setzt sich die Regierung für eine harmonisierte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der EU ein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_097/04
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