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099/2002
Stand: 17.04.2002
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Anforderungen an Rechnungslegung der Parteien ausweiten

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP wollen die Anforderungen an die Rechnungslegung der politischen Parteien erheblich ausweiten. Dazu haben sie den Entwurf eines achten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes (14/8778) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, die Pflichten der Parteimitglieder zu konkretisieren, die Spenden entgegen nehmen. Zusätzlich sollen die erstmals im Zusammenhang mit unrichtigen Rechenschaftsberichten aufgetauchten Fragen gesetzlich geregelt werden. Beispielsweise wollen die Fraktionen die Parteien verpflichten, Fehler in bereits beim Bundestagspräsidenten eingereichten Rechenschaftsberichten nach deren Entdeckung sofort zu korrigieren. Darüber hinaus soll die Berechnung der staatlichen Teilfinanzierung so verändert werden, dass sie sich gleichermaßen auf Stimmen- und Zuwendungsanteil stützt. Dabei soll die Einbeziehung der Zuwendungen einer Partei als Berechnungsgrundlage für die staatliche Teilfinanzierung insoweit begrenzt werden, als eine Partei das Mindeststimmenquorum bei mindestens drei Landtagswahlen und damit eine bundespolitische Bedeutung erlangt haben muss.

Mit dem Entwurf wollen die Fraktionen ferner die Schatzmeister im Interesse der parteilichen Demokratie stärken. Sowohl die Forderungen der Kommission unabhängiger Sachverständige zu Fragen der Parteienfinanzierung als auch wesentliche Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Parteilspenden-Untersuchungsausschuss in dieser Wahlperiode erhoben wurden, würden dabei berücksichtigt. Die Fraktionen wollen überdies erstmals eine Strafvorschrift in das Parteiengesetz einführen, damit einzelne Parteimitglieder, welche die Vorschriften über die öffentliche Rechnungslegung einer politischen umgehen und damit einen unrichtigen Rechenschaftsbericht beim Bundestagspräsidenten einreichen, strafrechtlich angemessen zur Verantwortung gezogen werden können. Schließlich soll die absolute Obergrenze soll gemäß den Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung auf volle Euro-Beträge abgerundet festgelegt werden, um die Kontinuität im Parteienfinanzierungsrecht zu erhalten. Durch diese Anhebung der absoluten Obergrenze (jährliches Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf) auf 133 Millionen Euro müssten Bund und Länder zusätzliche Haushaltmittel von jährlich maximal 7,74 Millionen Euro bereitstellen, heißt in dem Entwurf. Da der von den Ländern zu tragende Anteil mit 50 Cent pro Listenstimme bei der jeweils letzten Landtagswahl nur unwesentlich vom bisherigen Betrag von 1 DM abweicht, wären die Mehrkosten fast ausschließlich vom Bund zu tragen, so die Fraktionen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_099/06
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