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102/2002
Stand: 18.04.2002
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Bundesregierung plant Änderung beim Pflichtversicherungsrecht

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall im Ausland zu minimieren ist das Ziel eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes (14/8770). Mit einer Änderung des Pflichtversicherungsrechts und des Versicherungsaufsichtsrechts setzt die Regierung eine Richtlinie der EU um. So sollen Versicherungen künftig Schäden aus Verkehrsunfällen innerhalb einer Frist von drei Monaten regeln oder dem Geschädigten schriftlich begründen, warum dies nicht geschehe. Werde diese Frist nicht eingehalten, so regulierten Entschädigungsstellen, die durch die Mitgliedstaaten einzurichten und anzuerkennen sind. Darüber hinaus sollen alle EU-Mitgliedstaaten künftig Auskunftsstellen einrichten oder anerkennen, die dem Geschädigten alle zur Regulierung seiner Ansprüche aus dem Verkehrsunfall notwendigen Daten mitteilen. Auch möchte die Bundesregierung die Versicherungen verpflichten, in jedem EU-Mitgliedsland, außer jenem ihres Sitzes, einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. Dieser soll bei einem Verkehrsunfall die Versicherung in der jeweiligen Landessprache gegenüber dem Geschädigten vor Ort vertreten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_102/04
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