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109/2002
Stand: 25.04.2002
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Experten äußern sich zum Verkauf der Kabelnetze der Deutschen Telekom

Ausschuss für Kultur und Medien (Anhörung)/

Berlin: (hib/JUM) Seit Jahren möchte die Deutsche Telekom ihre Kabelnetze verkaufen. Das erweist sich aber als ein schwieriges Unterfangen. Im Februar hatte das Bundeskartellamt den Verkauf der Kabelnetze an Liberty Media untersagt. Dadurch habe das Bundeskartellamt den Ausbau des Kabel-TV-Netzes zu einem Multimedianetz verzögert, sagte Hans-Willi Hefekäuser von der Deutschen Telekom am Mittwochnachmittag bei der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zum Thema "Der Verkauf der Kabelnetze der Telekom und die Auswirkungen auf die Medienlandschaft und den Verbraucher in Deutschland". Das Bundeskartellamt habe sowohl dem Verbraucher als auch dem Wettbewerb "einen Bärendienst" erwiesen, so Hefekäuser weiter. Er hoffe, dass das Bundeskartellamt bei einem nächsten Kaufinteressenten "mehr Augenmaß" beweise. Es liege im Interesse eines jeden Netzbetreibers, die Trennung der Netzebene 3 (des örtlichen Breitbandkabelnetzes) von der Netzebene 4 (den Hausverteilanlagen auf privatem Grund) aufzuheben.

Hans Hege von der Gemeinsamen Stelle "Digitaler Zugang" (DSDZ) der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ergänzte, Deutschland sei das Schlusslicht in der internationalen Kabel-Entwicklung. Die Briten hätten viermal so viele digitale Kabelhaushalte wie die Deutschen, und auch die Anzahl der deutschen Haushalte, die schnelles Internet über Kabel beziehen würden, sei verschwindend gering: zwei je tausend Kabelhaushalte. In den USA seien es 67, selbst in Österreich 32. Die Bundespolitik müsse begreifen, dass die Zukunft der breitbandigen digitalen Übertragung gehöre, betonte Hege. Da es keine Entwicklung der Kabelnetze mit der Telekom geben könne, forderte er die "Abspaltung" des Kabels. Sie müsse verbunden werden mit der Fusion der Netzebene 4. Die operative Führung sollten neue Investoren übernehmen. Das ermögliche nicht nur den Ausbau des Netzes und den Wettbewerb zur Telekom, sondern es könnten so auch die kartellrechtlichen Bedenken überwunden werden, sagte Hege.

Die Umgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Grundvoraussetzung, um das Potenzial des Breitbandkabels auszuschöpfen, betonte Werner Scheuer vom Verband Privater Kabelnetzbetreiber (ANGA). Bevor ein Netzbetreiber heute ein innovatives Digitalangebot starten könne, müsse er erst einmal die verschiedenen Interessen einer Vielzahl von Programmanbietern unter einen Hut bringen. Scheuer forderte von der Politik Rechtssicherheit für die Kabelbranche.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_109/01
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