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113/2002
Stand: 30.04.2002
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Dienstleistungsliberalisierung Teil der WTO-Handelsrunde

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die fortschreitende Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels gehört zu den Kernzielen des 1995 in Kraft getretenen allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) . Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8845) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8721). Die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) habe im November 2001 in Katar die Verhandlungen über Dienstleistungen in eine umfassende Handelsrunde einbezogen. Sie sollen zusammen mit der WTO-Verhandlungsrunde bis zum 1. Januar 2005 abgeschlossen werden. Die WTO-Mitglieder sollen bis 30. Juni dieses Jahres "Drittlandsforderungen" und bis 31. März 2003 Verhandlungsangebote vorlegen, heißt es in der Antwort. Die EU formuliere derzeit ihre Drittlandsforderungen mit dem Ziel, sie im Juni in die Verhandlungen einzubringen, und werde danach ihr Verhandlungsangebot erarbeiten. Diese Drittlandsforderungen werden nach Regierungsangaben auf den allgemeinen Verhandlungsvorschlägen für einzelne Dienstleistungsbereiche beruhen, welche die EU bereits in der WTO vorgelegt habe. Diese allgemeinen Verhandlungsziele würden von allen Mitgliedstaaten mitgetragen. Auf ihrer Grundlage würden zur Zeit Forderungen für alle Drittstaaten mit Ausnahme der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der EU-Beitrittsstaaten formuliert. Sie bezögen sich auf freiberufliche Dienstleistungen, unternehmensbezogene Dienstleistungen, Telekommunikation, Post- und Kurierdienste, Baudienstleistungen, Handel und Vertrieb, Umweltdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Tourismus, Nachrichtenagenturen, Verkehr sowie Energie. Für die Erbringung von Dienstleistungen durch natürliche Personen sollen "sektorübergreifende Forderungen" formuliert werden. Die Abstimmung des Angebots der EU werde erst im Sommer beginnen, heißt es weiter. Im Zuge des Abstimmungsprozesses in der EU werde die Bundesregierung über Einzelheiten zusätzlicher GATS-Verpflichtungen entscheiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_113/04
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