Steuerabkommen mit Frankreich umsetzen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/8982) zum Zusatzabkommen vom 20. Dezember 2001 zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich vorgelegt. Dieses Zusatzabkommen enthält die notwendigen Regelungen, um die französische Steuergutschrift abzuschaffen, teilt die Regierung mit. Deutschen Aktionären französischer Kapitalgesellschaften sei 1969 die Gutschrift der französischen Körperschaftsteuer zugestanden worden. Der Betrag der Steuergutschrift sei dem deutschen Aktionär allerdings nicht durch die französische Verwaltung, sondern durch die deutsche Finanzverwaltung bei der Festsetzung seiner Einkommen- und Körperschaftsteuer gewährt worden. Die deutsche Finanzbehörden hätten dabei den Aufkommensverlust von Frankreich in einem aufwändigen Fiskalausgleichsverfahren erstattet bekommen. Im Hinblick auf die deutsche Unternehmenssteuerreform habe die französische Seite keine Notwendigkeit mehr gesehen, deutschen Beziehern französischer Dividenden weiterhin die Gutschrift der französischen Körperschaftsteuer zu gewähren. Aus deutscher Sicht habe kein Anlass bestanden, in Deutschland Ansässige mit Investitionen in Frankreich anders zu behandeln als mit Investitionen in vergleichbaren Staaten. Für eine Abschaffung der Steuergutschrift spricht für die Regierung auch, dass damit das Doppelbesteuerungsabkommen in Frankreich an die anderen von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen angepasst werden kann.