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128/2002
Stand: 16.05.2002
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Trinkgelder an Arbeitnehmer von der Einkommensteuer befreien

/Finanzen/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/9029) und die FDP (14/9061) haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die darauf abzielen, Trinkgelder an Arbeitnehmer von der Einkommensbesteuerung vollständig freizustellen. Wie es im Entwurf der Koalition heißt, sind Trinkgelder, die Arbeitnehmer freiwillig von dritter Seite erhalten, bisher als Arbeitslohn steuerpflichtig, wenn sie den Freibetrag von 1.224 Euro überschreiten. Betroffen von dieser Steuerpflicht seien Berufe, bei denen Trinkgelder traditionell einen Teil der Entlohnung darstellen. Hier würde die Steuerfreistellung solcher Trinkgelder zu weiteren Steuerentlastungen führen.

Die FDP betont, aus Sicht des Empfängers sei das Trinkgeld kein zusätzliches Entgelt für seine Leistung an den Arbeitgeber. Dafür spreche bereits, dass der Arbeitnehmer ein Trinkgeld weder einkalkulieren noch vom Arbeitgeber einfordern könne. Das Trinkgeld werde vielmehr als persönliche Belohnung des Dienstleistungsempfängers angesehen, die nicht im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehe. Gegen eine Besteuerung von Trinkgeldern spreche auch, dass die Gleichheit der Besteuerung bei allen Trinkgeldempfängern gewährleistet sei. Die Finanzbehörden seien auf die Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen angewiesen und hätten keine Kontrollmöglichkeit über die Höhe der Trinkgelder. Im Ergebnis komme es zu einer ungleichen Besteuerung, so die FDP.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_128/01
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