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132/2002
Stand: 22.05.2002
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Durchschnittseinkommen von Frauen erreicht 76 Prozent der Männergehälter

/Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/NEI) Frauen erreichen im Durchschnitt rund 76 Prozent des durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens der Männer. Zwar haben sie bei der beruflichen Bildung gegenüber den Männern aufgeholt, der Einkommensabstand fällt jedoch umso größer aus, je höher das Einkommensniveau. Dies ergibt sich aus einem Bericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, den die Bundesregierung als Unterrichtung (14/8952) vorgelegt hat. Danach erreichen Frauen mit Universitätsabschluss 72 Prozent des Einkommens von Männern mit vergleichbarem Bildungsniveau. Die Erwerbsquote sei in den neunziger Jahren in Westdeutschland weiter gestiegen und liege jetzt bei rund 62 Prozent, wohingegen sie in Ostdeutschland auf rund 72 Prozent gefallen sei. Die gestiegene Erwerbsbeteiligung von Frauen werde jedoch nicht von einer paritätischen Aufteilung der Familienarbeit zwischen Frauen und Männern begleitet, heißt es in dem Bericht weiter. Ferner seien nur in der Altersgruppe der unter 30-Jährigen Frauen und Männern gleich stark als Führungskräfte vertreten, ansonsten seien in Westdeutschland nur halb so viele Frauen wie Männern in Führungspositionen tätig. Als eindeutiges Erschwernis für Frauen bei der Gestaltung ihres Berufslebens nennt der Bericht unter anderem Defizite bei den Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen für Kinder.

Ziel müsse es sein, einerseits die mit Berufsunterbrechung und Teilzeitarbeit vielfach zu beobachtenden Einschränkungen der beruflichen Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten auszugleichen und andererseits den damit verbundenen Erwerb von sozialen Kompetenzen für betriebliche Belange zu nutzen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bericht. Aus dem Bericht gehe hervor, dass die Geschlechterdifferenzen und Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt in engem Zusammenhang mit der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in der Familie stehe. Die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, heißt es weiter, ziele auf eine Überwindung der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes und eine Verbesserung der Chancen von Frauen im Arbeitsleben ab. Deshalb habe man zurVerbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie für Mütter und Väter das Bundeserziehungsgeldgesetz reformiert und einen Anspruch auf Teilzeitarbeit in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten geschaffen. Weiter sei bei der Altersteilzeit eine Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten mit Vollzeitbeschäftigten vorgenommen worden. Insbesondere flexible Arbeitszeitformen bieten nach Einschätzung der Bundesregierung die Chance, die verschiedenen Lebensbereiche besser miteinander zu vereinbaren. Die Bundesregierung stellt fest, dass das Angebot der Kinderbetreuung weit hinter der Nachfrage zurückbleibe. Sie wolle hier gemeinsam mit den Ländern und Kommunen deutliche Verbesserungen erzielen. Darüber hinaus sehe man sich durch den Bericht zu einer kritischen Überprüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Erwerbsbeteiligung von Frauen veranlasst. Es sei hierbei zum Beispiel an eine Umgestaltung des Ehegattensplittings zu denken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_132/01
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