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139/2002
Stand: 30.05.2002
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Regierung hält an Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern fest

/Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält daran fest, dass die Industrie- und Handelskammern (IHK) in der Form öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft weiterhin "erforderlich und sachgerecht" sind. Dies geht aus ihrem Bericht über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der IHK (14/9175) hervor. In ihrer Auffassung sieht sie sich durch die Fortschritte bei der Entwicklung der Mitgliedsbeiträge, der deutlichen Effizienzsteigerungen bei den Leistungen der IHK sowie durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe es daher zurzeit nicht. Sie erwarte jedoch, dass die IHK auch künftig ihre Effizienz und Transparenz verbessern.

Zur Entwicklung der Beiträge heißt es, die durchschnittliche Last für das einzelne IHK-Mitglied sei von 1998 bis 2001 um 10,3 Prozent gesunken. Fast alle IHK hätten ihre Umlagesätze deutlich gesenkt, 35 darüber hinaus die Grundbeiträge herabgesetzt. Der Anteil der vom Beitrag freigestellten IHK-Mitglieder liege durchschnittlich bei 36,4 Prozent aller Mitglieder einer IHK. 57 IHK gewährten den Komplementär-GmbH in einer Kommanditgesellschaft eine Senkung des Grundbeitrags. Die Belastung durch Doppelmitgliedschaften in IHK und Berufs- oder Landwirtschaftskammern betreffe nur insgesamt etwa ein Prozent der IHK-zugehörigen Unternehmen. Sie sei zudem durch die 1999 eingeführte Herabsetzung der Bemessungsgrundlage für den IHK-Beitrag auf ein Viertel (bei Landwirtschaftskammern auf ein Zehntel) des Gewerbeertrags als gering einzustufen. Im Schnitt werde zwei Prozent der IHK-Zugehörigen der Jahresbeitrag wegen "unbilliger Härte" erlassen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Beitragsfestsetzungen sei von 1998 bis 2001 um etwa ein Drittel gesunken. Mit durchschnittlich 2.000 pro IHK erscheine die Zahl immer noch sehr hoch, stellt die Regierung fest. Zum großen Teil sei dies darauf zurückzuführen, dass viele IHK bereits mit dem Beitragsbescheid Widerspruchsformulare versendeten, um ihren Mitgliedern einen einfachen Weg für Anträge auf Anpassung des Beitrags an Veränderungen des Gewerbeertrags zu eröffnen. Die Zahl der gegen Beitragsbescheide eingereichten Klagen habe von vier pro IHK im Jahr 1998 auf 10,1 im Jahr 2001 deutlich zugenommen. Vorläufige Zahlen für 2001 ließen allerdings eine Trendumkehr vermuten, heißt es in dem Bericht. Keiner der Prozesse im Berichtszeitraum sei gegen die beklagte IHK entschieden worden. Die Zahl der Fälle, in denen habe vollstreckt werden müssen, sei von 1.686 pro IHK 1998 auf 1.389 im vergangenen Jahr zurückgegangen, heißt es in dem Bericht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_139/11
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