Koalitionsentwurf zum Jugendschutz stößt auf unterschiedliches Echo
Berlin: (hib/HAU) Experten und Sachverständigen sind sich uneinig in der Bewertung des von der Regierungskoalition eingebrachten Entwurfes eines Jugendschutzgesetzes (14/9013). Ziel des Gesetzentwurfes ist es unter anderem, den Jugendmedienschutz neu zu regeln. Bei einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde auch über einen Antrag der CDU/CSU Fraktion (14/9027) beraten, der eine weitergehende Stärkung des Jugendschutzes fordert. Nach Meinung der Antragsteller genügt der vorliegende Gesetzentwurf nicht den Anforderungen an ein verlässliches Schutzsystem. Des Weiteren stand ein Gesetzentwurf von 175 Abgeordneten zum Jugendschutz (14/8956) auf der Tagesordnung.
Der Vorsitzende der BAG der Landesjugendämter, Markus Schnapka, begrüßte die Neuregelung des Jugendschutzgesetzes und warnte gleichzeitig vor übersteigerten Erwartungen. In der Frage des Jugendschutzes in den Medien forderte er "Restriktionen bundeseinheitlich zu regeln und international zu vereinbaren". Er verwies auf die Probleme mit dem "anarchistischen Medium" Internet. Unklar sei die Frage wie zum Beispiel Jugendschutz im World-Wide-Web technisch gewährleistet werden kann. Dazu bemerkte der Vertreter der Internet Business & Technology Consultant, Imdat Solak, dass die Internetprovider verpflichtet werden sollten, altersabhängig den Zugang zu verschiedenen Angeboten selektiv zu sperren. Dies sei technisch und organisatorisch möglich. Ein generelles Verbot schwer jugendgefährdender Spiele und Filme hält der Experte ohne internationale Regelungen für nicht möglich. Er schlug vor, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich im direkten Dialog mit den Spielherstellern um eine Lösung des Problems bemüht. Professor Bruno W. Nikles von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz bedauerte, dass die von ihm befürwortete Reform des Kinder- und Jugendschutzes angesichts der gebotenen Eile mit nur geringer Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden wird. Er regte an, dem Gesetz eine Präambel vorzustellen, die deutlich macht, dass zu einem gelingenden Kinder- und Jugendschutz mehr als nur legislative Maßnahmen nötig sind.
Der Leiter des Förderverein für Jugend und Sozialarbeit, Klaus-Peter Gerstenberger, stellte die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vor, die seine Verein seit September 1994 auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland betreibt. Seit acht Jahren gewährleiste die USK mit von einem Beirat eingesetzten Gutachterinnen und Gutachtern ein sorgfältiges Prüfverfahren. Die Vertreterin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia, Sabine Frank, zeigte sich enttäuscht über das "unangemessene Gesetzgebungsverfahren", welches in einer Atmosphäre großer Emotionalität stattfinden würde und kaum Sachargumenten folgen würde. Sie wieß auf erhebliche Widersprüche in der Vorlage hin. Unterstützt wurde sie vom Experten des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger e.V., Arthur Wallenberger. Das "Durchpeitschen des Gesetztes" sei der Sache an sich nicht dienlich.
Elke Monssen-Engberding von der Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften zeigte sich hingegen erfreut über den Gesetzentwurf. Ebenso "grundsätzlich begrüßt" wurde der Entwurf von Professor Dieter Wiedemann, dem Vertreter der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur. Er verwies darauf, dass bei allem Schutzanspruch der Jugendlichen auch ihr Recht auf Medien und Kultur gewahrt werden müsse. Diese "Kompetenzvorbereitung" dürfe das Gesetz nicht zu stark beschränken. Für Robert Wessels vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe hingegen erfüllt das Gesetz nicht die hohen Erwartungen. Er forderte die Behandlung von sogenannten "Killerspielen" als Ordnungswidrigkeit, um deren Verbreitung effektiver zu bekämpfen.