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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Regierung gegen eine kürzere Laufzeit der Post-Exklusivlizenz

/Wirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung spricht sich gegen eine kürzere Laufzeit der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG aus. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung (14/9236) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf zur Änderung des Postgesetzes (14/9195) hervor. Der Bundesrat hatte beantragt, das ausschließliche Recht des Unternehmens (Exklusivlizenz), Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von weniger als 50 Gramm und einem Einzelpreis von weniger als dem Zweieinhalbfachen des Ende 2002 geltenden Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse zu befördern, bis Ende 2004 zu befristen. Das Postgesetz sieht eine Befristung bis Ende 2007 vor. Die Regierung begründet ihre Ablehnung damit, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU erforderlich seien und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden müssten.

Abgelehnt wird auch ein weiterer Vorschlag der Länderkammer, wonach die bisherige Regelung, dass bei Beförderungsleistungen ab einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück keine Vorab-Preisregulierung stattfindet, entfallen soll, um die Gefahr des Verdrängungswettbewerbs durch gezielte Preismaßnahmen der Deutschen Post AG zu verringern. Nach dem Willen des Bundesrates sollte das Prinzip der Preisregulierung für marktbeherrschende Unternehmen ohne Ausnahme gelten. Die Regierung rechtfertigt dagegen die Regelung damit, dass der Deutschen Post AG ein flexibles und kurzfristiges Reagieren auf Wettbewerbspreise ermöglicht werden müsse, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer zu fördern. Daher sei es sachgerecht, ein Vorab-Genehmigungsverfahren nur im Umfang und während der Dauer der gesetzlichen Exklusivlizenz vorzusehen und die Beförderung von Massensendungen der nachträglichen Preisüberprüfung zu unterstellen.

Im Übrigen hatte der Bundesrat auch verlangt, das Sonderrecht der Deutschen Post AG zur alleinigen Verwendung hoheitlicher Postwertzeichen abzuschaffen. Die Regierung lehnt dies mit dem Hinweis ab, in der EU habe bisher kein Mitgliedstaat seine amtlichen Briefmarken für den Wettbewerb geöffnet. Auch mit den weiteren Liberalisierungsschritten werde ein überwiegender Teil des Briefmarktes von der Deutschen Post AG bedient werden, während die Wettbewerber in erster Linie im Geschäftskundensegment ohne Briefkastenbetrieb tätig sein würden. Die Regierung tritt dafür ein, die Verwendung der amtlichen Briefmarken für die Dauer der gesetzlichen Exklusivlizenz ausschließlich der Deutschen Post AG zu überlassen, bis auf EU-Ebene eine einheitliche Lösung gefunden wurde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/13
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