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149/2002
Stand: 06.06.2002
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Weitere Zuständigkeit in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz aufnehmen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Eine weitere Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts soll in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) aufgenommen werden. Mit diesem Ziel haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (14/9220) eingebracht. Bei dieser durch das Untersuchungsausschussgesetz begründeten Zuständigkeit handele es sich um den Fall, dass der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einer Streitigkeit nach dem Untersuchungsausschussgesetz die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für verfassungswidrig hält. Es sei dann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Das Untersuchungsausschussgesetz erwähnt an mehreren Stellen die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, was eine Anpassung des BVerfGG notwendig mache. Es soll weiter die Möglichkeit geregelt werden, in einigen Fällen auch ohne den entsprechenden Verzicht der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Dies soll für die Verfahren über (Nicht-)Vorlage oder (Nicht-)Freigabe von Beweismitteln und über die teilweise Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gelten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_149/02
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