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156/2002
Stand: 12.06.2002
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"Standardrente" West beträgt in diesem Jahr rund 13 817 Euro

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) In diesem Jahr wird die jährliche "Standardrente" nach Regierungsangaben in den alten Ländern 13 816,98 Euro und in den neuen Ländern 12 085,80 Euro betragen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/9212) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/8816) mit. Unter den geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen ergäbe sich für alleinstehende Rentner mit Standardrente ohne übrige Einkünfte keine Steuerbelastung, so die Regierung mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung. Dies würde auch für den Fall gelten, dass die Renten mit einem Besteuerungsanteil von 65 Prozent berücksichtigt würden und bei der Steuerberechnung ein zusätzlicher Freibetrag von 40 Prozent des Besteuerungsanteils, höchstens von 3072 Euro, angesetzt würde. Bei fiktiver vollständiger Besteuerung der Renten einschließlich des genannten Freibetrags würde die Steuerbelastung eines Standardrentners im Westen 510 Euro (3,7 Prozent der Rente), eines Standardrentners im Osten 151 Euro (1,2 Prozent der Rente) betragen. Hat ein Rentner ein Zusatzeinkommen von 2500 Euro, so würde sich nach geltendem Recht und bei einem Besteuerungsanteil von 65 Prozent keine Steuerbelastung ergeben. Bei einer vollständigen Besteuerung der Renten würde der alleinstehende Standardrentner im Westen 859 Euro (5,3 Prozent der Gesamteinkünfte), der alleinstehende Standardrentner im Osten 485 Euro (3,3 Prozent der Gesamteinkünfte) an Steuern zahlen müssen.

Wie es in der Antwort weiter hießt, hat der Anteil zusätzlicher Einkünfte am gesamten Einkommen der Rentenbezieher ab 65 Jahren 1999 im Durchschnitt 42 Prozent betragen. 1995 seien es noch 45 Prozent gewesen. Von diesen zusätzlichen Einkommensquellen seien 43 Prozent auf Leistungen für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus Zusatzsicherungssystemen entfallen (1995: 44 Prozent). 13 Prozent seien auf eine eigene betriebliche Altersversorgung der Privatwirtschaft oder auf die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst entfallen (1995: 12 Prozent). Wie schon vier Jahre zuvor habe auch 1999 die eigene Beamtenpension acht Prozent der Zusatzeinkommen von Beamten ausgemacht, die neben ihrer Pension eine "Minirente" beziehen. Gleichgeblieben sei mit 18 Prozent auch der Anteil der Einkünfte aus Vermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Die übrigen Einkünfte, beispielsweise aus nichtselbstständiger Arbeit, hätten sich auf 17 Prozent (1995: 19 Prozent) belaufen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_156/11
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