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180/2002
Stand: 03.07.2002
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Der Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen die Weiterarbeit ermöglichen

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Grund für die Liberalen, sich mit SPD und den Bündnisgrünen in einem gemeinsamen Änderungsantrag an der fünften Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zu beteiligen, sei die Befürchtung der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen gewesen, auf der schmalen Grundlage der vorhandenen Regelung nicht vernünftig weiterarbeiten zu können. Dies erklärte die FDP am Mittwoch im Innenausschusses. Die Liberalen erläuterten, in Übereinstimmung mit den Koalitionsfraktionen habe man den am 28. Juni vom Parlament bereits angenommenen Änderungsantrag erneut überarbeitet. Die Neuformulierung werde Grundlage der abschließenden dritten Beratung der Gesetzesänderung am Donnerstag im Bundestag sein. Die Änderung unterscheide sich von der in zweiter Beratung verabschiedeten einzig und allein durch die Streichung des Begriffs "schwer" vor dem Wort Menschenrechtsverletzung. Insgesamt sei nun eine rechtlich tragfähige Basis für eine Beurteilung zur Freigabe von Akten geschaffen worden, so die FDP. Alle illegal gewonnenen Informationen durch Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie durch Verletzung der Wohnung und der Berufsfreiheit seien ausgeschlossen. Durch die Voranstellung der Einvernehmlichkeit mit den jeweils Betroffenen sei darüber hinaus geregelt, dass bei einer beabsichtigten Weitergabe von Informationen Betroffene nicht in Vorlage treten müssten. Vielmehr biete die von Amts wegen einzuhaltende Regelung der Fristen ausreichend Zeit zur Klärung streitiger Fragen. Auch SPD und Bündnisgrüne begrüßten in der Sitzung die Bewegung in der Sache und eine breite gesetzgeberische Grundlage. Mit der gefundenen Regelung werde deutlich, dass bei jeder erkennbar illegalen Beschaffung von Informationen eine Freigabe verwehrt sei und Grund- und Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen würden.

Dem Vorwurf der SPD, die CDU/CSU begebe sich mit ihrer erneuten Weigerung, der Novellierung in der veränderten Form zuzustimmen, in eine "unheilige Allianz" mit der PDS, begegnete die Union mit ausdrücklichem Unwillen. Ein solcher Vorwurf sei äußerst fragwürdig, wenn die SPD sich in Berlin gleichzeitig mit eben dieser PDS in einer Regierung zusammenfinde. In der Sachefragte die Union die Regierung nach dem Anteil erkennbar illegalen Vorgehens der Stasi bei der Informationsgewinnung. Die Regierung legte dar, hier nur ungeschützt Auskunft geben zu können. Auszugehen sei von etwa 20 bis 25 Prozent nachweislich illegaler Informationsgewinnung. Angesichts der möglichen Dunkelziffer könne man aber wohl eher von rund einem Drittel ausgehen. Im Übrigen sei festzustellen, dass die jetzt gefundene Regelung sich "sehr nahe" an der Position des Innenministeriums in dieser Frage befinde. Die Liberalen wandten sich sowohl gegen den Vorwurf, der Koalition geholfen zu haben, als auch dagegen, von SPD und Bündnisgrünen vereinnahmt worden zu sein. Wesentlich für die FDP sei vielmehr gewesen, dass die Behörde der Beauftragten für die Stasi-Unterlagen in ihrer Arbeit fortfahren könne, dass der Schutz der Betroffenen nunmehr im Gesetz verankert und definiert werde und dass schließlich - fast 50 Jahre nach dem niedergeschlagen Aufstand in der DDR von 1953 -noch viel aufzuarbeiten sei, was nun auch aufgearbeitet werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_180/01
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