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191/2002
Stand: 23.07.2002
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Entwicklung der Menschenrechtssituation in den kurdischen Gebieten darlegen

/Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NEI) Die Regierung soll darlegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in den kurdischen Gebieten die türkische Regierung ergreifen muss, um den "Kopenhagener Kriterien" der EU zu genügen. In einer Kleinen Anfrage (14/9766) fragt die PDS, wie viele politische Gefangene nach Kenntnis der Regierung weiter inhaftiert sind und wie sich in den letzten zwei Jahren die Menschenrechtsverletzungen in den kurdischen Gebieten entwickelt haben. Sie will von der Regierung wissen, ob mit den Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrates und des türkischen Parlaments zur Aufhebung des Ausnahmezustandes in den kurdischen Provinzen auch eine Rückgängigmachung der während des Ausnahmezustandes verhängten Deportationen verbunden ist. Die Fraktion erkundigt sich nach der Anzahl der Deportationen und nach genauen Regelungen zur Korrektur oder Wiedergutmachung. Sie will wissen, wie viele Dörfer in den 25 Jahren des Ausnahmezustandes von türkischen Militärs zerstört oder gewaltsam geräumt worden sind und wie viele davon inzwischen wieder aufgebaut wurden. Sie erkundigt sich weiter, ob die weitreichenden Befugnisse der bisherigen Ausnahmezustandsgouverneure aufgehoben oder lediglich auf andere Beamte übertragen werden und die kurdischen Provinzen in Zukunft faktisch weiter einer Sonderverwaltung unterstehen. Gefragt wird auch nach den Kenntnissen der Regierung über die Entwicklung der Ausgaben für Militär und andere Bereiche nationaler Sicherheit und danach, welche der Sondergesetze und Sonderregelungen für die kurdischen Gebiete trotz Aufhebung des Ausnahmezustandes in Kraft bleiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_191/11
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