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192/2002
Stand: 24.07.2002
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Luftverkehrsunternehmen sollen Schäden des 11. Septembers auflisten

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Deutsche Luftverkehrsunternehmen sind aufgefordert, die in Folge der Schließung des amerikanischen Luftraums im September 2001 entstandenen Schäden aufzulisten. Laut Antwort der Regierung (14/9779) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/9619) könnten die Unternehmen nach einer Prüffrist von etwa einer Woche mit dem Bescheid rechnen, falls sich bei der Schadensauflistung keine Beanstandungen ergeben oder Rückfragen erforderlich würden. Die Regierung weist darauf hin, dass die Europäische Kommission nach den Terroranschlägen des 11. Septembers eine spezielle Beihilferegelung für die betroffenen Luftverkehrsunternehmen erarbeitet habe. Die Exekutive könne nach eigenen Angaben nicht für die Bearbeitungszeit des Brüsseler Genehmigungsverfahrens verantwortlich gemacht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_192/05
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