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198/2002
Stand: 01.08.2002
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2002 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 187.000 Ausländer eingebürgert

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/NEI) Nach Angaben der Regierung wurden 1999 insgesamt 143.267 Ausländer eingebürgert. Bei 19.721 von ihnen wurde die Mehrstaatigkeit hingenommen. Bei den 186.688 bisher im laufenden Jahr erfolgten Einbürgerungen wurde sie bei 83.856 akzeptiert, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/9815) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/9745). Im Jahr 2000 haben laut Antwort eine Gesamtzahl von 41.257 Kindern durch Geburt in Deutschland zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. 20.181 Kinder hätten sie im gleichen Jahr auf Antrag erhalten. Diese Zahl habe sich im vergangenen Jahr auf 23.403 belaufen. Die deutschen Doppelstaater werden von Geburt beziehungsweise von Einbürgerung an bis zur obligatorischen Erklärung für die eine oder andere Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres lückenlos erfasst, heißt es dazu weiter. Der Standesbeamte teile der Meldebehörde die von ihm in das Geburtenbuch eingetragene deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit der Eltern mit. Die ersten dieser Optionsverfahren würden im Januar 2008 anstehen.

Im Hinblick auf das Ziel der europäischen Integration sei im Ausländergesetz das öffentliche Interesse an der Einbürgerung von in Deutschland lebenden EU-Bürgern ausdrücklich über das allgemeine Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit gestellt worden, heißt es weiter. Danach kann ein EU-Bürger bei bestehender Gegenseitigkeit auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn er seine eigene behält. Die Regierung definiert Gegenseitigkeit so, dass auch der jeweilige Heimatstaat des EU-Bürgers bei Einbürgerung eines Deutschen nicht die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit verlangt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_198/01
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