Regierung: 2001 wurden 18 Wohnungen akustisch überwacht
Berlin: (hib/VOM) Im vergangenen Jahr sind in neun Bundesländern und im Geschäftsbereich des Generalbundesanwalts insgesamt 18 Wohnungen akustisch überwacht worden. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung (14/9860) hervor. In Baden-Württemberg und Niedersachsen habe es jeweils vier Verfahren, in Berlin zwei Verfahren, in Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und in Sachsen jeweils ein Verfahren gegeben. In einem Verfahren in Baden-Württemberg habe die Überwachung 175 Tage, bei einem weiteren Verfahren in Berlin 72 Tage gedauert. In den übrigen Fällen sei der Überwachungszeitraum kürzer gewesen. In sieben Fällen seien die Betroffenen über die Überwachung informiert worden, in zehn Fällen sei dies, meist wegen des Andauerns der Ermittlungen, noch nicht geschehen.