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213/2002
Stand: 29.08.2002
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Regierung beziffert Flutschäden für die Landwirtschaft auf 287 Millionen Euro

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft/

Berlin: (hib/RAB) Die Schäden für die Landwirtschaft in Folge der Flutkatastrophe belaufen sich auf 287 Millionen Euro. Diese Zahl nannte ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am Donnerstagnachmittag. Die Regierung werde umfangreiche Mittel zur Verfügung stellen, um zur Behebung der Schäden beizutragen. Dazu gehörten 1 Milliarde Euro für den Wiederaufbau der Infrastruktur. Zu den Soforthilfen gehöre ein Programm für existenzgefährdete Betriebe, das mit 10 Millionen Euro Bundesmitteln ausgestattet werde. Auch sei vorgesehen, Soforthilfemittel für landwirtschaftliches Gerät sowie für die Reparatur von Deichen zur Verfügung zu stellen. Weiter hieß es, die Mittel für Gemeinschaftsausgaben mit der Europäischen Union sollten aufgestockt werden. 100 Millionen Euro will die Regierung nach eigenen Angaben für Kredite für die Landwirtschaft bereit stellen. Zu den weiteren Maßnahmen des Bundes gehörten die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen sowie die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Kurzarbeiter in der Landwirtschaft.

Nach Auffassung der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Petra Wernicke, reicht die Soforthilfe des Bundes zur Behebung der Flutschäden nicht aus. Es müsse darüber nachgedacht werden, den Verteilungsschlüssel für den Fonds zur Behebung der Flutschäden zu Gunsten des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern. Nach derzeitigen Planungen sei vorgesehen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit 19,7 Prozent denselben Anteil aus dem Fonds wie Sachsen-Anhalt zukommen zu lassen. Weiter hieß es, insgesamt 640 Betriebe in Sachsen-Anhalt seien von der Flut betroffen, davon 70 schwer. Die Ministerin sprach sich dafür aus, die ursprünglich für den Elbausbau in diesem Jahr vorgesehenen Mittel direkt den Ländern zur Verfügung zu stellen. Auch müsse das Thema Entschuldung so behandelt werden, dass die Verschuldung der einzelnen Betriebe in Folge der Flutschäden nicht steige.

Insgesamt 1.900 betroffene Betriebe der Landwirtschaft machte eine Vertreterin der Landesregierung Sachsen aus. Ein immenser Schaden von insgesamt 120 bis 130 Millionen Euro sei insbesondere im ländlichen Raum entstanden. Ihrer Auffassung nach ist die vorgesehene Kofinanzierung der Länder in Höhe von 50 Prozent an den Wiederaufbaumaßnahmen zu hoch. Ertragsausfälle für die Landwirtschaft in Höhe von 31,1 Millionen Euro erwartet das Land Brandenburg. Nach Auffassung eines Vertreters der Landesregierung reichen die Soforthilfen nicht aus, so dass weitere Hilfsmaßnahmen in naher Zukunft nötig seien. Darüber hinaus sei die vorgesehene Höchstgrenze für die Soforthilfe für einzelne Betriebe in Höhe von 15 000 Euro nicht angemessen. Auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Kofinanzierung durch die Länder nicht unproblematisch, erklärte ein Regierungsvertreter. Für die Landwirtschaft in dem nördlichen Bundesland seien Schäden in einer Höhe von rund 80 Millionen Euro entstanden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_213/01
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