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220/2002
Stand: 12.09.2002
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Angaben über Aufenthalt von Balkan-Flüchtlingen nur bedingt aussagefähig

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die von den Bundesländern übermittelten statistischen Angaben lassen lediglich aussagefähige Zahlen der erteilten Aufenthaltsbefugnisse für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zu, während über Kosovoflüchtlinge keine ausreichenden Angaben gemacht wurden. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/9928) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/9880). Danach betrug die Anzahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina bundesweit insgesamt 10 716. Die gemeldeten Bestandszahlen der einzelnen Bundesländer seien zwischen dem 31.Dezember 2001 und dem 28. August 2002 festgestellt worden. Spitzenreiter Nordrhein-Westfalen habe am 28. August die Aufnahme von 2542 Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina registriert, Schlusslicht Thüringen am 31. Dezember 2001 acht Aufenthaltserlaubnisse für bosnische Flüchtlinge gemeldet. Laut Aufstellung haben die neuen Bundesländer mit acht Flüchtlingen in Thüringen, 13 in Sachsen-Anhalt, 14 in Sachsen, 34 in Mecklenburg-Vorpommern und 46 in Brandenburg insgesamt weniger Flüchtlinge aufgenommen als das kleinste westliche Bundesland Bremen mit 259.

Zu den von der PDS nachgefragten Angaben zu Flüchtlingen aus dem Kosovo erläutert die Regierung, es gebe nach Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2000 keine Bestimmungen, wonach die Bundesländer verpflichtet seien, statistische Erhebungen über die Aufnahme von Flüchtlingen vorzunehmen und dem Bund zu übermitteln. Die Anzahl der erteilten Aufenthaltsbefugnisse für Flüchtlinge aus dem Kosovo werde daher nicht von allen Ländern erfasst. Darüber hinausgehende differenzierte statistische Angaben - etwa über Regelungen für Gruppen, die keinen spezifischen Minderheitenschutz in Anspruch nehmen können - lägen weder für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina noch aus dem Kosovo vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_220/07
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