"Kleine Jobs" sollen attraktiver werden
Berlin: (hib/MAP) Angebot und Aufnahme so genannter "kleiner Jobs" sollen durch Veränderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht attraktiver werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (15/23) vor. Ziel sei es, zu hohen Steuer- und Sozialversicherungsabgaben sowie dem bürokratischen Aufwand bei geringfügigen Beschäftigungverhältnisse entgegenzutreten, so die Abgeordneten. Dem Entwurf zufolge soll dies in zwei Schritten geschehen.
Die jetzige Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 325 Euro soll zunächst auf 400 Euro angehoben werden. Diese Beschäftigungsverhältnisse sollen von der derzeitigen pauschalen Sozialversicherungspflicht in Höhe von 22 Prozent völlig freigestellt werden, heißt es. Sie seien lediglich einer Pauschalbesteuerung beim Arbeitgeber in Höhe von 20 Prozent zu unterwerfen. Dies hätte den Vorteil, so die Fraktion, dass die monatlichen Kosten der Arbeitgeber für Arbeitslöhne bis 400 Euro deutlich verringert würden. Es wird angeführt, dass der Arbeitgeber dann wohl eher bereit sei, zusätzliche Stellen im Niedriglohnbereich zu schaffen.
Laut Entwurf soll dann in einem zweiten Schritt die Abgabenlast des Arbeitnehmers bei einem Arbeitseinkommen von bis zu 800 Euro monatlich von Null auf den üblichen Beitragssatz angehoben werden. Dies hätte zur Folge, dass in diesem Bereich die Belastung des Arbeitnehmers mit Sozialversicherungsabgaben deutlich reduziert würde. Darüber hinaus wäre auch der bürokratische Aufwand für den Arbeitgeber bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen auf ein Minimum reduziert. Um Missbrauch zu verhindern, sieht die Fraktion als weitere Voraussetzung für diese Entlastung eine Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche vorl. Laut Entwurf könnte zukünftig eine Unterscheidung zwischen kurzfristiger und geringfügiger Beschäftigung im Steuerrecht entfallen.