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012/2003
Stand: 17.01.2003
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Klonen menschlicher Embryonen weltweit verbieten

/Bildung und Forschung/Anträge

Berlin: (hib/MAR) Jede Art des Klonens menschlicher Embryonen weltweit zu verbieten, fordert die CDU/CSU in einem Antrag (15/301). Nach Rechtsauffassung der Fraktion ist jedes Herstellen menschlicher Embryonen durch Zellkernübertragung in eine entkernte Eizelle (Klonen) unabhängig von der dazu genutzten Technik und vom damit verfolgten Zweck unvereinbar mit der universell gültigen Menschenwürde. Die Zeit drängt, erklären die Antragsteller. Die Bundesregierung soll sich deshalb mit allem Nachdruck für ein solches Klon-Verbot einsetzen und hierzu eine Verhandlungsposition festlegen und international vertreten, die mit der deutschen Rechtslage und Rechtsauffassung vollständig und ohne Möglichkeit der Fehlinterpretation übereinstimmt. Ferner soll die Regierung mit den USA, Spanien und weiteren Ländern, die bereits für ein Verbot jedes Klonens eingetreten sind, eine gemeinsame Position erarbeiten und durchsetzen.

Dem gegenüber plädiert die FDP in ihrem Antrag (15/314) zwar für ein weltweites Verbot des reproduktiven Klonens, nicht aber des therapeutischen Klonens. Während beim reprodukiven Klonen der geklonte Embryo einer Mutter eingepflanzt wird, um zum Baby heranzureifen, argumentiert die Fraktion, werde beim therapeutischen Klonen der Embryo außerhalb des Mutterleibes zur Entnahme von Stammzellen zur Züchtung von Ersatzgewebe verwendet. Mit dieser Methode könnten keine vollständigen Menschen entstehen, heißt es weiter. Die Regierung soll sich deshalb nach dem Willen der Antragsteller unter anderem wie bisher deutlich und unmissverständlich gegen das reproduktive Klonen aussprechen, die Verhandlungen aber nicht durch eine Einbeziehung des therapeutischen Klonens überfrachten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_012/02
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