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030/2003
Stand: 11.02.2003
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Bundesrat will DNA-Analyse bei allen Sexualstraftaten einführen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BES) Mit einer konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der DNA-Analyse in repressiver wie in präventiver Hinsicht will der Bundesrat die Bevölkerung vor Sexualtätern besser schützen. In einem Gesetzentwurf (15/410) schlägt die Länderkammer vor, den Katalog der Anlasstaten für eine DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren auf alle Straftaten mit sexuellen Hintergrund zu erweitern. Die geltende Beschränkung der Anlasstaten auf solche von "erheblicher Bedeutung" sei bei Sexualvergehen zu eng. So sollte künftig beispielsweise auch bei Exhibitionismus oder Beleidigung mit sexuellen Hintergrund die Anwendung einer DNA-Analyse möglich sein. Zur Begründung weist der Bundesrat auf empirische Studien hin, die zeigten, dass weniger gewichtige Straftaten häufig den Beginn einer kriminellen Karriere bilden, an deren Ende schwerste Straftaten stehen können. Untersuchungen hätten ergeben, dass bei Tätern niedrigschwelliger Sexualdelikte mit erneuten Straftaten und dabei häufig auch mit einer Straffälligkeit im Bereich gravierender Sexuxaldelikte zu rechnen ist, heißt es. Für andere Deliktsbereiche seien solche Erkenntnisse hingegen nicht vorhanden. Daher sieht die Länderkammer auch keinen praktischen Bedarf, für eine über den Gesetzentwurf hinausgehende Erweiterung der Anwendung der DNA-Analyse zum Zwecke der Identitätsfestlegung in künftigen Strafverfahren.

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme auf den von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften (15/350), der die Anwendung der DNA-Analyse bei Sexualstraftaten vorsieht, hin.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_030/03
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