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032/2003
Stand: 12.02.2003
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Großprojekte der Grundlagenforschung stehen vor einer Weichenstellung

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/BES) Die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung in Deutschland steht vor wichtigen Entscheidungen im Bereich neuer Großforschungsprojekte. Über den Stand der Planung für den Bau oder die Fortentwicklung bestehender Großgeräte berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die letzten großen Anlagen seien vor mehr als zehn Jahren in Betrieb genommen worden, so dass ein erheblicher Modernisierungsbedarf entstanden sei. Zudem haben neue wissenschaftliche und technologische Entwicklungen qualitativ neue Gerätebedarfe ausgelöst, so ein Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auf der Grundlage einer Stellungnahme des Wissenschaftsrates zu eingereichten Projektvorschlägen wolle sich die Regierung für Investitionen in einem Volumen von 1,6 Milliarden Euro einsetzen, die in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren entstehen sollen.

Vertreter aller Fraktionen bemängelten allerdings, dass der Forschungsausschuss in den bisherigen Entscheidungsprozess über die Weichenstellung der künftigen Grundlagenforschung in Deutschland nicht eingebunden wurde. Lobend äußerte sich die SPD über die "so konkrete, relativ präzise Entscheidungen" der Bundesregierung. Zugleich wies sie auf ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Ost und West im Bereich der Großforschungsprojekte hin, das dringend einer Korrektur bedürfe, zumal Rot-Grün im Koalitionsvertrag den Vorrang der neuen Länder bei Großforschungsprojekten festgelegt habe. Dies sei auch im Hinblick auf die EU-Osterweiterung von großer Bedeutung. Dem schlossen sich auch die CDU und FDP an. Kontrovers diskutierten die Parlamentarier die negative Entscheidung für die Förderung der Europäischen Spallations-Neutronenquelle (ESS) und die Frage der Finanzierung der Projekte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_032/01
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