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054/2003
Stand: 12.03.2003
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Opposition mahnt Kompensationslösung bei Einführung der Lkw-Maut an

Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung soll ihr im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut gegebenes Versprechen einer Entlastung deutscher Spediteure einlösen. Dies haben Union und FDP im Verkehrsausschuss am Mittwochvormittag anlässlich einer Befassung mit der vom Bundeskabinett verabschiedeten Lkw-Maut-Verordnung und Mauthöhenverordnung gefordert. Sie kritisierten in diesem Zusammenhang, dass wegen der schlechten Vorbereitung der Bundesregierung die als Kompensation für das deutsche Speditionsgewerbe vorgesehene Entlastung von 300 Millionen Euro bei der Mineralölsteuer von der EU-Kommission als unerlaubte Beihilfe aufgefasst werde und der Maut-Ausgleich deshalb zu scheitern drohe. Des Weiteren wiesen sie auf Interviewäußerungen der für die EU-Verkehrspolitik zuständigen Kommissarin Loyola de Palacio hin, die geplante Mauthöhe und die Quersubventionierung anderer Verkehrsträger mit den Mauteinnahmen kritisiert habe. Diese grundsätzliche Kritik zeige, dass die Bundesregierung die Kompensationslösung in Brüssel "dilettantisch" vorbereitet habe, so dass nun sogar der pünktliche Start der Maut-Einführung zum 31. August 2003 gefährdet sei. Die Oppositionsfraktionen forderten die Regierung auf, unverzüglich eine EU-kompatible Kompensationslösung vorzulegen und wiesen darauf hin, dass bis dahin die vorgelegten beiden Rechtsverordnungen der Bundesregierung im Bundesrat nicht zustimmungsfähig seien.

Die Regierung räumte ein, dass sie die beihilferechtlichen Bedenken der EU-Kommission bezüglich der geplanten Entlastung bei der Mineralölsteuererhöhung für das deutsche Transportgewerbe überrascht hätten. Aus diesem Grund habe man die als Kompensation vorgesehenen Harmonisierungsschritte, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht in die beiden vorgelegten Rechtsverordnungen integrieren können. Grundsätzlich halte die Regierung aber am Ziel fest, deutsche Spediteure mit 300 Millionen Euro zu entlasten. Dies solle nach Ausräumung der Bedenken der EU-Kommission im Rahmen einer Änderungsverordnung geschehen. Die Regierung wies darauf hin, dass die EU-Kommission die Harmonisierungsnotwendigkeit grundsätzlich anerkenne, aber gegen das vorgelegte Modell der Kompensation beihilferechtliche Bedenken erhoben habe. Vor dem Hintergrund des äußerst engen Zeitrahmens bis zur Einführung der Maut am 31. August 2003 und der Dauer, die ein ordentliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Anspruch nehmen würde, müssten auch alternative, beihilferechtlich unschädliche Kompensationslösungen geprüft werden. Die von der EU-Verkehrskommissarin geäußerte Kritik an der Mauthöhe und der Verwendung der Mittel wertete die Regierungsvertreterin als persönliche Meinungsäußerung. Die Mauthöhe basiere auf einem wissenschaftlichen Gutachten, das sich an der EU-Wegekosten-Richtlinie orientiere. Im Übrigen liege die Höhe der Maut von durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer deutlich unter den von anderen europäischen Staaten erhobenen Abgaben. Die Verwendung der Mittel im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik auch für andere Verkehrsträger befände sich zudem im Einklang mit dem Weißbuch der EU-Kommission.

Sozialdemokraten und Bündnis 90/Die Grünen appellierten an die Oppositionsfraktionen, sich an der Suche nach alternativen Kompensationslösungen konstruktiv zu beteiligen und warnten davor, die Einführung der Lkw-Maut zum 31. August 2003 durch eine Obstruktionspolitik im Bundesrat zu gefährden. Zugleich machten die Koalitionsfraktionen deutlich, dass sie an den Zusagen einer Entlastung für deutsche Spediteure in Höhe von 300 Millionen Euro unverändert festhielten. Als eine mögliche Kompensationsalternative wurde von Seiten der SPD eine KFZ-Steuer-Absenkung ins Gespräch gebracht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_054/04
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