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056/2003
Stand: 13.03.2003
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Zusätzliche Mittel für Transrapid-Projekte sind an Bedingungen geknüpft

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Grundsatzentscheidung vom 23. Februar 2002 über einen Bundeszuschuss in Höhe von 2,3 Milliarden Euro für den Bau von zwei Anwendungsstrecken für die Magnetschwebebahntechnologie in Nordrhein-Westfalen und Bayern wurde in Spitzengesprächen mit beiden Ländern zu Beginn dieses Jahres unter Beibehaltung der Mittelaufteilung auf beide Projekte bestätigt. Die darüber hinaus den beiden Ländern in Aussicht gestellten zusätzlichen Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro für das Metrorapid-Projekt in Nordrhein-Westfalen und von 125 Millionen Euro für den bayerischen Transrapid sollen vorbehaltlich einer verbindlichen Beteiligung der deutschen Systemindustrie in Höhe von 200 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen und von 100 Millionen Euro in Bayern, der Vorlage belastbarer Finanzierungskonzepte durch beide Länder sowie der Bestätigung der Kosten nach Abschluss der Planfestellungsverfahren bei nachgewiesenem Bedarf finanziert werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/526) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/490). Diese Mittel könnten erst dann im Bundeshaushalt veranschlagt werden, wenn der Bedarf für die zusätzlichen Mittel festgestellt sei, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_056/08
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