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057/2003
Stand: 14.03.2003
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Maßnahmen des Beitragssicherungsgesetzes zurücknehmen

/Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Die Maßnahmen des am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretenen Beitragssicherungsgesetzes (BSSichG) sollen zurückgenommen werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (15/542) eingebracht. In einem ersten Schritt, so die Forderung der Union, sei dabei durch Aufhebung des Artikels 11 des BSSichG rückwirkend zum 1. Januar 2003 dem dringenden Handlungsbedarf beim Rabatt der pharmazeutischen Großhändler an die Krankenkassen Rechnung zu tragen. Dieser Artikel verpflichtet die pharmazeutischen Großhändler, den Apotheken für bestimmte Arzneimittel einen Abschlag von drei Prozent des Arzneimittelabgabepreises zu gewähren, den wiederum die Apotheken zusätzlich zu ihrem eigenen im BSSichG festgelegten Sparbeitrag an die Krankenkassen weitergeben müssten.

Im Widerspruch zur Argumentation des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung werden die Apotheken durch die Maßnahmen des BSSichG nicht mit rund 350 Millionen Euro jährlich belastet, sondern mit rund 900 Millionen Euro, so die Fraktion. Gehen doch die Großhändler seit Dezember 2002 dazu über, den ihnen auferlegten Abschlag mit bestehenden Rationalisierungsrabatten an die Apotheken zu verrechnen. Daraus resultiere für eine durchschnittliche Apotheke eine Verringerung des Einkommens vor Steuern um rund 35 Prozent, stellt die Unionsfraktion fest.

Insgesamt sei das BSSichG der "untaugliche Versuch", im Eilverfahren und unter Ausblendung der Notwendigkeit grundlegender Strukturreformen eine "verfehlte Gesundheitspolitik" mit willkürlichen Ausgabenbegrenzungen zu korrigieren, heißt es. Sein Ziel, die Beitragssätze zu stabilisieren, sei deutlich verfehlt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_057/01
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