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070/2003
Stand: 02.04.2003
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Entwurf des Bundesverkehrswegeplans stößt auf geteiltes Echo

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Berlin: (hib/POT) Die Schwerpunkt- und Zielsetzung des am 20. März 2003 vorgelegten Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans 2003 wurde am Mittwochvormittag im Verkehrsausschuss kontrovers diskutiert. Die Oppositionsfraktionen kritisierten übereinstimmend, dass der Entwurf zuerst der Presse und nicht zunächst dem Fachausschuss vorgelegt worden sei. Die CDU/CSU-Fraktion bemängelte des Weiteren die "totale Unterfinanzierung" des vorgelegten Entwurfs, der für die Jahre 2001 bis 2015 ein Gesamtvolumen von 150 Milliarden Euro aufweist. Mit den in der Bedarfsplanung bis 2015 vorgesehenen 10 Milliarden Euro pro Jahr bleibe der Entwurf um 2 Milliarden Euro hinter den von der vorherigen Regierung im Bundesverkehrswegeplan von 1992 vorgesehenen Mitteln zurück. Zudem kritisierte die Union die mangelnde Berücksichtigung des verkehrspolitischen Nutzens und das Fehlen eines nachvollziehbaren Systems bei der Aufnahme von Projekten. Häufig seien, so die Fraktion, offenbar Zusagen des Bundeskanzlers und des zuständigen Fachministers in Landtags- und Kommunalwahlkämpfen für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan ausschlaggebend gewesen.

Die FDP-Fraktion hielt den vorgelegten Entwurf für zu defensiv, zu buchhalterisch und verkehrspolitisch unzureichend. Insbesondere seien in dem Plan die Herausforderungen, die sich aus der EU-Osterweiterung und aus dem daraus resultierenden steigenden Verkehrsaufkommen ergeben, nicht ausreichend berücksichtigt. In das "Reich der Märchen" verwiesen die Liberalen zudem die Annahme im Entwurf, der Güterverkehrstransport auf der Schiene werde sich bis 2015 verdoppeln lassen. Denn die Tonnagen in diesem Bereich bewegten sich gegenwärtig unterhalb der Werte des Jahres 2000. Darüber hinaus unterliege die Verwendung der für die Schiene in Anrechnung gebrachten Investitionsmittel in Höhe von 14,6 Milliarden Euro aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs- (GVFG) sowie dem Regionalisierungsgesetz (RegG) zum Teil gar nicht der Entscheidungsgewalt des Bundes. Diese Rechnung diene letztendlich nur dazu, den politischen Schein, Straße und Schiene würden im Bundesverkehrswegeplan 2003 gleichmäßig berücksichtigt, zu wahren.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten dagegen die inhaltliche Schwerpunktsetzung des Berichts und lobten das transparente Verfahren. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Einwände der Opposition als "reflexhafte Kritik". Der vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans beruhe auf einem soliden Fundament, bei dem versucht worden sei, die verkehrspolitischen Notwendigkeiten mit den finanziellen Möglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen. Auch ökologische Aspekte seien stärker als in früheren Plänen berücksichtigt worden. Die Fraktion lobte darüber hinaus die paritätische Verteilung der Investitionsmittel für Schiene und Straße, die vorgesehene Beseitigung von Verkehrsengpässen, die Aufnahme von über 700 Ortsumgehungen, den beibehaltenen Schwerpunkt beim Aufbau der Verkehrsinfrastruktur in Ostdeutschland sowie die Stärkung des maritimen Standortes durch den Ausbau der Hinterlandverbindungen. Bündnis 90/Die Grünen hoben darüber hinaus besonders das neue Verfahren der Umweltrisikoeinschätzung sowie der Raumwirksamkeitsanlayse und die deutlich erhöhten Mittel für die Bestandsnetzinvestitionen hervor. In Bezug auf die Mittel aus dem GVFG und dem RegG wiesen Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass nur Regionalisierungsmittel des Bundes sowie aus dem Bundesprogramm GVFG in Höhe von rund 1 Milliarde Euro pro Jahr im Bundesverkehrswegeplan in Anrechnung gebracht worden seien und keine Mittel, die allein Länder und Kommunen obliegen.

Zum weiteren Verfahren führte der Ministeriumsvertreter aus, dass der vorgelegte Entwurf nun mit den einzelnen Ressorts sowie den Ländern und Verbänden abgestimmt werde. Mit der Vorlage eines Kabinettsentwurfs sei im Juni oder Juli zu rechnen. Anschließend werde dieser dem Parlament zur weiteren Beratung zugeleitet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_070/04
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