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071/2003
Stand: 02.04.2003
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Flughafengelände Böblingen/Sindelfingen an Zweckverband verkaufen

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Einvernehmlich zugestimmt hat der Haushaltsausschuss am Mittwoch dem Verkauf des ehemaligen Flughafengeländes Böblingen/Sindelfingen an den Zweckverband ehemaliges Fluggelände Böblingen/Sindelfingen, dessen Träger die beiden Städte sind. Der Kaufpreis beträgt nach einem Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) 35,23 Millionen Euro und entspricht somit dem ermittelten Verkehrswert. Das rund 80 Hektar große ehemalige Flughafengelände war danach von 1915 bis 1938 Heeresflugplatz des ehemaligen Deutschen Reiches, ab 1938 Deutscher Fliegerhorst und nach Kriegsende bis zur Freigabe 1992 Instandsetzungsbetriebsgelände der US-Streitkräfte. Die Bebauung besteht aus 1914 bis 1938 errichteten ehemaligen Flughafengebäuden, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen, sowie in der Nachkriegszeit errichteten militärischen Zweckbauten der US-Streitkräfte. Erhalten bleiben sollen laut BMF die Empfangsgebäude mit Tower, Werft, Großflughalle und das Wachgebäude. Nach dem Nutzungskonzept soll auf dem Gelände ein "hochwertiger" Gewerbe- und Dienstleistungsstandort entstehen, verbunden mit Wohn-, Gemeinbedarfseinrichtungen und Naherholung. Wenn die angenommene bauliche Außennutzung nicht realisiert werde, habe der Bund keine Rückzahlungspflicht, betont das BMF.

Die Verwertung der Liegenschaft habe "große Schwierigkeiten" bereitet wegen der erheblichen Belastung mit Kampfmitteln aufgrund alliierter Bombenteppiche im Zweiten Weltkrieg und nutzungsbedingter Bodenverunreinigungen aus der Vor- und Nachkriegszeit, heißt es weiter. Die Kampfmittelbeseitigung lasse der Bund vor Eigentumsübergang durchführen. Hierzu werde durch öffentliche Ausschreibung ein Projektplaner beauftragt, der die Beseitigungsmaßnahmen europaweit öffentlich ausschreiben werde. Der Bund sei bemüht, die Kampfmittelbeseitigung bis Mitte 2005 zum Abschluss zu bringen. Für den Fall, dass nach Abschluss der Sanierungen noch polizeiwidrige Kontaminationen oder Kampfmittel festgestellt werden sollten, würden entsprechend der üblichen Handhabung eine auf drei Jahre nach Eigentumsübergang befristete Haftung vereinbart. Der Käufer trage zehn Prozent Eigenbeteiligung an möglichen Beseitigungskosten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_071/01
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