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107/2003
Stand: 21.05.2003
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Kleinunternehmerförderungsgesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochmittag den gleichlautenden Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/537) sowie der Bundesregierung (15/900) zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung in geän

derter Fassung zugestimmt. Für die Vorlagen stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten CDU/CSU und FDP. In einer getrennten Abstimmung der unterschiedlichen Teile des Gesetzentwurfes wurde deutlich, dass der gesamte Ausschuss einvernehmlich die Vorschriften befürwortete, die sich auf die Verbesserung der Unternehmensfinanzierung beziehen. Erweitert wurde unter anderem der Titel des Gesetzes, das nun "Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern, zur Eindämmung der Schattenwirtschaft und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung" heißen wird.

Mit dem Entwurf werden unter anderem die Betragsgrenzen angehoben, von denen an für gewerbliche Unternehmer sowie für Land- und Forstwirte eine Buchführungspflicht gilt. Die jetzige Umsatzgrenze von 260 000 Euro jährlich soll auf 350 000 Euro, die Wirtschaftswertgrenze von 20 500 Euro auf 25 000 Euro und die Gewinngrenze von 25 000 Euro auf 30 000 Euro angehoben werden. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen für das Finanzamt nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen müssen. Zudem soll eine einfachere Möglichkeit zur Gewinnermittlung für Existenzgründer und Kleinunternehmer geschaffen werden. Danach darf der Kleinunternehmer pauschal die Hälfte seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abziehen. Er muss lediglich seine Betriebseinnahmen einschließlich seiner Entnahmen aufzeichnen und wird darüber hinaus von weitergehenden steuerlichen Aufzeichnungspflichten entlastet. Damit entfällt auch die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, Die Obergrenze liegt bei Betriebseinnahmen von 17 500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50 000 Euro im laufenden Jahr. Der Gesamtbetrag der Einkünfte soll 35 000 Euro bei Alleinstehenden und 70 000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Für Existenzgründer sollen diese Beträge auf 50 000 Euro/100 000 Euro steigen. Bisher lag die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung bei 16 620 Euro. Schließlich soll mit dem Gesetz erreicht werden, dass sich die Finanzierungsbedingungen von Unternehmen durch den Wegfall der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bestimmter Fremdfinanzierungsentgelte bei banknahen Zweckgesellschaften mittelbar verbessern.

Die Sozialdemokraten werteten die Erleichterungen für Existenzgründer und Kleinstunternehmer als Kernstück des Entwurfs. Er sei gedacht als Brücke, um Menschen aus der Schattenwirtschaft zu helfen. Die SPD äußerte die Erwartung, dass es eine Reihe von Kleinstunternehmern geben wird, die auf Grund dieser Regelungen wachsen werden. Es sei nicht die Absicht des Gesetzentwurfs, die Situation des deutschen Mittelstandes zu verbessern. Als Ergänzung sei in den Entwurf die Verbriefung von Forderungen der Banken aufgenommen worden, um die Kreditgewährung an kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass Kleinstunternehmen im Mittelpunkt stehen. Auf ihre Anregung seien auch die Land- und Forstwirte in die Neuregelung zur Betriebsausgabepauschalierung aufgenommen worden.

Für die CDU/CSU hält das Gesetz den Anforderungen nicht stand. Es stelle sich die Frage, in welcher Branche ein Betriebsausgabenabzug von 50 Prozent genutzt werden könne. Eine solche Scheinförderung würde das Vertrauen in der Wirtschaft vernichten. Auch mit der von der Koalition kurzfristig noch eingebrachten Ansparabschreibung für Existenzgründer zeigte sich die Union nicht zufrieden. Im Übrigen verwies die Fraktion auf eigene Anträge, die geeignet gewesen wären, das Gesetz zu verbessern und unnötige bürokratische Lasten und Finanzierungsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen abzubauen. Die Liberalen sahen im Gesetzentwurf keine Perspektive, um Existenzgründern zu einem erleichterten Start zu verhelfen. Beschäftigungsverhältnisse könnten damit nicht begründet werden. Die Regelungen für Kleinstunternehmer und die Verbesserungen der Unternehmensfinanzierung wären besser getrennt beraten worden, so die FDP. Einen Antrag der CDU/CSU, beide Komplexe zu trennen und in gesonderten Gesetzentwürfen zu beraten, hatte die Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_107/02
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