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130/2003
Stand: 17.06.2003
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Staatssekretär Tiemann: Keine Daten falsch oder unvollständig dargestellt

1. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/KHB) Der ehemalige Leiter der Abteilung III im Kanzleramt und heutige Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Heinrich Tiemann, will vor der Bundestagswahl keinerlei Handlungen im Kanzleramt vorgenommen haben, die die Daten für die mögliche Erhöhung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung falsch oder unvollständig dargestellt haben. Das erklärte Tiemann am Dienstag vor dem 1. Untersuchungsausschuss zum angeblichen Wahlbetrug der Bundesregierung. Von Überlegungen für ein Vorschaltgesetz im Gesundheitswesen habe er zum ersten Mal während der Koalitionsverhandlungen der Regierungsparteien nach der Wahl gehört. Die Abteilung III im Kanzleramt bildet das so genannte Spiegelreferat für das damalige Arbeits- und Sozialministerium, für das Gesundheitsministerium sowie für fünf weitere Ministerien.

Er und andere im Kanzleramt seien im Sommer 2002 überzeugt gewesen, man habe in der Renten- und in der Krankenversicherung die Weichen für eine stabile finanzielle Entwicklung bereits im Vorjahr gestellt, sagte Tiemann. Zwar seien in den ersten Monaten 2002 die Beitragseinnahmen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Doch alle führenden Wirtschaftsinstitute hätten für die zweite Jahreshälfte eine konjunkturelle Erholung vorhergesagt. Hinzu seien die relativ hohen Tarifabschlüsse im Jahre 2002 gekommen, die eine weitere Steigerung der Beitragseinnahmen in der Renten- und der Krankenversicherung hätten erwarten lassen. Weder Krankenkassen- noch Rentenbeitragssätze hätten da die besondere Aufmerksamkeit des Kanzleramts erfordert.

Das Kanzleramt sei im Sommer 2002 allein bei der Rente in einen Entscheidungsprozess mit einbezogen worden. Da sei es um Meinungsverschiedenheiten im Schätzerkreis um den Beitragssatz der Rentenversicherung 2003 gegangen. Staatssekretär Achenbach habe ein Schreiben an den Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und an den Verband der Rentenversicherungsträger (VDR) mit dem Kanzleramt abgestimmt. Anders als das Ministerium seien BfA und VDR von einer erheblichen Erhöhung des Beitragssatzes ausgegangen. Während die Rentenversicherer sich vor allem auf die schlechten Ist-Zahlen im ersten Halbjahres gestützt hätten, habe das Ministerium die erwartete Konjunkturentwicklung einbezogen. Ihm sei die Methode des Ministeriums plausibler erschienen, da habe er für das Kanzleramt zugestimmt, sagte Tiemann. Staatssekretär Achenbach habe ihn mündlich unterrichtet, dass sich das Ministerium mit den Rentenversicherern geeinigt habe.

In der Krankenversicherung hätten einzelne Krankenkassen von deutlichen Defiziten im ersten Halbjahr gesprochen. Die Opposition habe versucht, damit kräftig Stimmung gegen die Regierung zu machen. Doch seien die Zahlen des ersten Halbjahres stets schlechter als die des zweiten. Für ihn sei zu diesem Zeitpunkt die Beitragsstabilität nicht in Gefahr gewesen. Im Kanzleramt habe man gemeint, die Opposition und andere Interessengruppen wollten die Lage im Gesundheitswesen vor allem zu Wahlkampfzwecken instrumentalisieren, indem man bewusst bessere Aussichten für das zweite Halbjahr außer Betracht lasse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_130/02
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