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134/2003
Stand: 23.06.2003
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CDU/CSU will "Überreglementierungen" im Arbeitsrecht beseitigen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Überreglementierungen im Arbeitsrecht beseitigen und Einsparungen in der Arbeitslosenversicherung ermöglichen will die CDU/CSU-Fraktion mit einer Gesetzentwurf zur Modernisierung des Arbeitsrechts (15/1182). Darin ist vorgesehen, dass Abweichungen von Tarifverträgen zugelassen werden sollen. Betriebliche Bündnisse für Arbeit und beschäftigungssichernde Betriebsvereinbarungen sollen gesetzlich abgesichert werden. Im Tarifvertragsgesetz sei klarzustellen, heißt es weiter, dass die Unternehmen Arbeitslose während der Probezeit "unter Tarif" beschäftigen können. Die für mittelständische Betriebe "kostentreibenden Teile" der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes will die Fraktion zurücknehmen. Das Kündigungsschutzgesetz solle nicht für Neueinstellungen bei Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern gelten. Außerdem schlägt die Union vor, Arbeitnehmern durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit zu geben, gegen die vorherige Vereinbarung einer Abfindung auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Bei Existenzgründern solle während der ersten vier Jahre nach Gründung der Kündigungsschutz für ihre Arbeitnehmer entfallen. Den jetzigen generellen Teilzeitanspruch wollen die Abgeordneten zu einem Teilzeitanspruch bei notwendiger Betreuung von Familienangehörigen machen. Ein Leiharbeitnehmer soll erst nach Ablauf des zwölften Monats der Beschäftigung beim selben Entleiher Anspruch auf das dort geltende tarifliche Entgelt erhalten.

Um die Anreize für Frühverrentungen zu beseitigen, schlägt die Fraktion darüber hinaus vor, unter anderem die Altersteilzeitförderung durch die Bundesanstalt für Arbeit ab 2004 ebenso aufzuheben wie die Möglichkeit für ältere Arbeitslose, leichter Arbeitslosengeld zu erhalten. Die Fraktion empfiehlt ferner, den Beitragssatz in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in drei Jahresschritten von 6,5 auf 5 Prozent zu senken. Ebenso wird vorgeschlagen, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes im Regelfall auf zwölf Monate zu begrenzen und bei einer höheren Zahl von Beitragsjahren auf höchstens 18 Monate zu erweitern. Für einen Übergangszeitraum hält die Union an einem maximalen Anspruch von 24 Monaten bei 40 Beitragsjahren fest. Das Arbeitslosengeld solle im ersten Monat der Arbeitslosigkeit um 25 Prozent gesenkt werden, wobei das Sozialhilfeniveau die Untergrenze darstelle. Die Abgeordneten erhoffen sich davon eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei den Lohnnebenkosten von bis zu 12 Milliarden Euro im Jahr 2006.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_134/03
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